Stellungnahme - 2010/AN/1005-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Für die Bearbeitung des Sachverhaltes der Schallschutzmaßnahmen ist der KOE als Vermieter zuständig. Das Amt für Jugend und Soziales hat bereits im November 2009 die Angebote des Trägers JAZ e. V. für die Zielgruppe als einen erhaltenswerten Bedarf eingeschätzt.

 

Der Träger hat seinen Raumbedarf gegenüber dem Vermieter KOE angezeigt. Daraufhin wurde das Amt für Jugend und Soziales vom KOE aufgefordert, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Abgeleitet aus der vorliegenden Konzeption wurde ein Flächenbedarf an Haupt- und Nebenflächen für die laufenden Projekte in den Projektwerkstätten, zuzüglich eines Multifunktionsraumes, Küche, Büro, Lagerraum und Sanitäreinrichtungen für den förderfähigen Teil mit bis zu 300 m², vorgeschlagen.

 

Für die Veranstaltungsräume, die der gewerblichen Nutzung zuzuordnen sind, muss eine gesonderte Positionierung des Trägers erfolgen, da eine Förderung für diese Maßnahmen ausgeschlossen ist.   

 

Eine geplante Abstimmungsrunde zwischen der Verwaltung und dem Träger steht noch aus.

 

 

 

Dr. Liane Melzer                                 

                                                            

                                                                                                     

 

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Beschlüsse

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20.04.2010 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben