Stellungnahme - 2010/BV/0851-24 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Das Krematorium wird ab 01.01.2010 als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Mit dem Ziel einer exakten umsatzsteuerlichen und ertragssteuerlichen Abgrenzung wurde ein gesonderter Unterabschnitt (7512) eingerichtet. Die Einnahmen und Ausgaben aus dem bisherigen Unterabschnitt Friedhöfe 7510 wurden für das Krematorium herausgelöst.

 

Der Haushalt 2010 weist für den UA 7512 – Krematorium (Nachtrag Oberbürgermeister 23.02.2010) Einnahmen in Höhe von 847,6 TEUR sowie Ausgaben in Höhe von 919,0 TEUR aus. Damit ergibt sich für 2010 ein Zuschussbedarf von 71,4 TEUR.

 

Mit Umstellung zum Betrieb gewerblicher Art (BgA) konnten im Haushaltsjahr 2010 nur 11 Monate bei der Planung der Einnahmen in Ansatz gebracht werden. Die nicht steuerpflichtigen Einnahmen aus Leistungen des Jahres 2009 mit Fälligkeit im Januar 2010 waren abzugrenzen und dem UA 7510 zuzuordnen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Gewinn- und Verlustrechnung für den BgA ergibt sich voraussichtlich ein steuerlicher Gewinn, obwohl im Haushalt ein Zuschuss ausgewiesen wird.  Das ist darauf zurückzuführen, dass nicht alle Ausgaben, die im kameralen Haushalt ausgewiesen werden auch Betriebsausgaben bei der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen. Dazu gehören folgende Haushaltsstellen:

 

01.7512.6414 – Körperschaftssteuer                12.200 EUR

 

01.7512.6415 – Gewerbesteuer                        17.300 EUR

 

01.7512.6850 – Kalkulatorische Zinsen          150.200 EUR.

 

 

 

 

 

Georg Scholze

 

 

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Beschlüsse

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24.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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05.05.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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09.06.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben