Beschlussvorlage - 2010/BV/1014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung Ehm-Welk-Straße (beginnend als Abzweig von der Bertolt-Brecht-Straße und endend südlich von diesem wiederum mit der Einmündung in die Bertolt-Brecht-Straße) wird selbstständig erhoben.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und § 7 der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Die selbstständige Erschließungsanlage Ehm-Welk-Straße  beginnt als Abzweig von der Bertolt-Brecht-Straße und endet südlich von diesem wiederum mit der Einmündung in die Bertolt-Brecht-Straße.

 

Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde die Teileinrichtung Beleuchtung erneuert.

 

Grundlage für die Abrechnung der Anlage ist die Schlussrechnung vom 14.09.2009.             

 

Der  Kostenspaltungsbeschluss ist Voraussetzung für die Beitragserhebung nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Erneuerung der genannten Teileinrichtung.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

40.000,00 EUR

X

 

 

6000.35000001

Beiträge und ähnliche Entgelte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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27.04.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.05.2010 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

Beschluss:

 

Der Beitrag für die Teileinrichtung Beleuchtung Ehm-Welk-Straße (beginnend als Abzweig von der Bertolt-Brecht-Straße und endend südlich von diesem wiederum mit der Einmündung in die Bertolt-Brecht-Straße) wird selbstständig erhoben.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

   x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

  10

Dagegen

    -

Enthaltungen

    -