06.12.2023 - 11.4 Aktueller Bericht der Oberbürgermeisterin

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Wortprotokoll

 

Zu einem Verzicht auf die mündliche Berichterstattung gibt es keine gegenteiligen Auffassungen.

 

Es liegen außer den unter TOP 11.1.1 bis 11.1.3 aufgeführten Informationsvorlagen keine weiteren Themen im Zusammenhang mit der Unterrichtungs- und Berichtspflicht der Oberbürgermeisterin nach Kommunalverfassung M-V/Geschäftsordnung der Bürgerschaft vor, was die Nachreichung eines schriftlichen Berichts entbehrlich macht.