06.12.2023 - 10.5 Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

Frau Niemeyer legt ihre Ablehnung zur Beschlussvorlage dar, weil sie die Aufteilung der Abfallverwertungsgebühren als Gebühren für Personen nicht für sozial ausgewogen hält.

 

Ebenfalls informiert Frau Dr. Bachmann, dass die Fraktion Rostocker Bund die Beschlussvorlage ablehnt, da für sie die Kalkulation nicht nachvollziehbar ist.

 

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Beschluss Nr. 2023/BV/4598:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) (Anlage 1) einschließlich Kalkulation (Anlage 2).

 

Anlagen:

1 Sechste Satzung zur Änderung der Satzung … über die Erhebung von Gebühren
   für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen
   zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbGfS)

2 Abfallgebührenkalkulation 2024

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

27

Dagegen:

12

Enthaltungen:

-

 

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Realisierung:

 

Dieser Beschluss wurde mit Veröffentlichung der Sechsten Änderung der Abfallgebührensatzung am 20.12.2023 erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage