06.12.2023 - 10.5 Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Jan 5, 2024
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.
Frau Niemeyer legt ihre Ablehnung zur Beschlussvorlage dar, weil sie die Aufteilung der Abfallverwertungsgebühren als Gebühren für Personen nicht für sozial ausgewogen hält.
Ebenfalls informiert Frau Dr. Bachmann, dass die Fraktion Rostocker Bund die Beschlussvorlage ablehnt, da für sie die Kalkulation nicht nachvollziehbar ist.
Beschluss Nr. 2023/BV/4598:
Die Bürgerschaft beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) (Anlage 1) einschließlich Kalkulation (Anlage 2).
Anlagen:
1 Sechste Satzung zur Änderung der Satzung … über die Erhebung von Gebühren
für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen
zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbGfS)
2 Abfallgebührenkalkulation 2024
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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33,3 kB
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2
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1,3 MB
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3
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38,6 kB
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