06.12.2023 - 8.3 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass auf Verlangen der Fraktion Rostocker Bund [gemäß § 13 Abs. 4 der neuen Geschäftsordnung der Bürgerschaft] eine punktweise Abstimmung zur Beschlussvorlage und zum ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PARTEI und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einschließlich der Präambel durchgeführt werden soll.

 

Der Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-13 (ÄA) von Dr. Wolfgang Nitzsche (für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen) wurde zurückgezogen und durch Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-16 (ÄA) ersetzt.


 

Frau Dr. Bachmann informiert, dass die Fraktion Rostocker Bund die Beschlussvorlage ablehnt, da sie u.a. das vorliegende Konzept als Studie und nicht als Sicherheit für die Kleingärten ansehen, außerdem ist die Inanspruchnahme von Kleingärten gesetzlich geregelt und dieses Konzept nicht erforderlich. Sie spricht sich aber für die Änderungs­anträge Nr. 2023/BV/4188-14 (ÄA), Nr. 2023/BV/4188-15 (ÄA), Nr. 2023/BV/4188-16 (ÄA) von Dr. Wolfgang Nitzsche (für den Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichs­hagen) aus.
 

Herr Sens führt zum Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) sowie zum Änderungs­antrag Nr.  Nr. 2023/BV/4188-09 (ÄA) seiner Fraktion aus und informiert, dass sich die Fraktion der SPD bei der Abstimmung zur Beschlussvorlage enthalten wird, wenn diese Änderungsanträge keine Zustimmung erfahren. Auch weist er darauf hin, dass die Belange der Rentnerinnen und Rentner zu wenig Beachtung im Konzept gefunden haben.

Weiterhin äußert er die Erwartungshaltung, dass im Rahmen einer anstehenden Flächennutzungsplanung Flächen in Anspruch genommen werden, die keine Kleingärten sind, (z. B. Hermann-Flach-Straße, Werftdreieck u. a.).

 

Herr Kröger informiert, dass die Fraktion DIE LINKE.PARTEI mit dem Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) der Beschlussvorlage zustimmt.

 

Frau Günther nimmt dahingehend Stellung, dass die CDU/UFR-Fraktion die Beschlussvorlage ablehnt; mit dem Konzept ist keine Planungssicherheit für die Kleingärtner gegeben, sondern eher durch das Bundeskleingartengesetz.

 

Frau Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toitenwinkel) legt dar, dass der Bereich Toitenwinkel hinsichtlich einer Mindestversorgung mit Kleingärten extrem unterversorgt ist. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass im Rahmen der BUGA-Planungen eigentlich ein Stadtpark geschaffen werden sollte und bittet darum, dass der Fokus darauf gelegt wird, hier einen Ausgleich zu schaffen.

 

Frau Pittasch (FDP) stimmt der Beschlussvorlage zu. Es müssen dann bei den jeweiligen entsprechenden Planungen Kompromisse gefunden werden und die Bürgerschaft entscheidet dann darüber im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Frau Krönert (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nimmt zum Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) Stellung, mit dem der Beschlussvorlage zugestimmt wird und spricht sich weiterhin für die Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4188-14 (ÄA), Nr. 2023/BV/4188-15 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4188-16 (ÄA) aus.

 

Frau Niemeyer informiert, dass sie der Beschlussvorlage mit den Änderungsanträgen Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) und Nr. 2023/BV/4188-09 (ÄA) zustimmt.

 

Herr Koch lehnt die Beschlussvorlag ab, da ihm das Konzept für die Entwicklung der Kleingärten nicht ausreicht.


 

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Abstimmung des Änderungsantrages Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, Die LINKE.PARTEI und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt Frau Dr. Bachmann eine Sitzungsunterbrechung, zu der keine gegenteiligen Auffassungen geäußert werden.

 

 

Vor der Unterbrechung der Sitzung informiert die Präsidentin, dass, wie von der Fraktion Rostocker Bund beantragt, eine punktweise Abstimmung zum Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) bzw. zur Beschlussvorlage erfolgen soll.

Eine Abstimmung zu diversen Änderungsanträgen soll entfallen, wenn dem umfassendsten und ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA), welcher zuerst abgestimmt wird, zugestimmt wird.

 

 

Es erfolgt die Unterbrechung der Sitzung.

 

 

Anschließend lässt die Präsidentin über den ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) punktweise abstimmen, der in allen Punkten Zustimmung erfährt und informiert, dass die Abstimmung der weiteren noch abzustimmenden Änderungsanträge nach den Themenfeldern erfolgen soll.

 

Danach erfolgt die Abstimmung dieser weiteren Änderungsanträge in folgender Reihenfolge:

 

- Nr. 2023/BV/4188-03 (ÄA), Nr. 2023/BV/4188-09 (ÄA), Nr. 2023/BV/4188-15 (ÄA),

 

- Nr. 2023/BV/4188-16 (ÄA),

 
- Nr. 2023/BV/4188-06 (ÄA),

 

- Nr. 2023/BV/4188-14 (ÄA).

 

 

Nach der Abstimmung der Änderungsanträge bittet Frau Dr. Bachmann das Gremium noch einmal zu überlegen, ob beim Kleingartenbeirat nicht doch die Verwaltung mit eingebunden werden sollte.

 

Aufgrund eines Antrages von Frau Dr. Bachmann, wofür sich auch Frau Niemeyer ausspricht, doch über die Beschlussvorlage einschließlich der bestätigten Änderungsanträge abzustimmen, da im Zusammenhang mit der Zustimmung zum ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) keine Abstimmung mehr zur Beschlussvorlage selbst vorgesehen ist, lässt die Präsidentin in Abstimmung mit ihren Stellvertretern über die Beschlussvorlage einschließlich der bestätigen Änderungs­anträge abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150  400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.  

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1 : 9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

 

Beschluss Nr. 2023/BV/4188
(einschließlich bestätigter Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) (s. TOP 8.3.7),
Nr. 2023/BV/4188-14 (ÄA) , Nr. 2023/BV/4188-15 (ÄA) und
Nr. 2023/BV/4188-16 (s. TOP 8.3.10 bis 8.3.12):

 

 

Präambel

 

Im Bewusstsein der sozialen, ökologischen, klimatischen und kulturellen Bedeutung der Kleingärtnerei und im Bestreben, das Kleingartenwesen in der Stadt zu bewahren und in die Zukunft zu führen sowie in Kenntnis des stetig hohen Bedarfes an Kleingarten­parzellen für unsere Einwohner*innen und des durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gewährten hohen Schutzes, beschließt die Bürgerschaft das Kleingarten­entwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 - 7). Das Kleingartenentwicklungskonzept dient auch als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Daher wird das Kleingartenentwicklungskonzept mit folgenden Maßgaben bzw. Änderungen beschlossen:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteile der grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt.
Davon sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren:
 

- durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung
durch Kleingärtner*innen,
 

- durch eine angemessene Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen
für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Daher wird die Mindestanzahl von 14.935 Parzellen festgeschrieben.
Der im Konzept genannte Wert von 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen ist ein Mindestwert, der zusätzlich einzuhalten ist. Sobald dieser Wert durch Neubau von Geschosswohnungen unterschritten wird, sind neue Kleingärten durch die Stadt zu schaffen.

 

3. Die Bürgerschaft versteht das Vorhalten von Kleingärten als integrativen Bestandteil moderner Stadtentwicklung. Angesichts konkurrierender Nutzungen, auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt, durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung u.a. ist im Einzelfall die Inanspruchnahme von einzelnen Kleingartenparzellen möglich.
Die Inanspruchnahme ganzer Kleingartenanlagen ist ausgeschlossen.
Dadurch wegfallende Parzellen sind entsprechend der Erläuterungen zu den Erhaltungsstufen zu kompensieren. Die Kompensation ist vor der Inanspruchnahme zu klären bzw. festzulegen. Die finanziellen Aufwendungen der Kompensation werden durch die Stadt oder Investor getragen.
 


 

     Mögliche Kompensationsmaßnahmen für die Umnutzung von einzelnen Parzellen sind z.B.:
 

1. die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
 

2. die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingartenvereinen,
 

3. die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen,
 

4. sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

4. Eine baurechtliche Sicherung der Kleingartenparzellen erfolgt unter Berücksichtigung von § 16 Absatz 2 BKleingG durch sukzessive zu errichtende einfache Bebauungspläne nach und nach über alle Bestandsanlagen unabhängig von ihrer Einordnung in eine Erhaltungsstufe.

 

5. Die Bürgerschaft richtet wieder einen Kleingartenbeirat ein. Neben Vertretern der Bürgerschaft und des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock sollen auch Vertreter der Kleingartenvereine im Beirat vertreten sein.
Zu den Aufgaben dieses Kleingartenbeirates gehören u.a.:
 

1. Zustimmung zur Verwendung von Mitteln aus dem Kleingartenfonds, ähnlich dem Verfahren der Ortsbeiratsbudgets,
 

2. Informationen über und Zustimmung zu Planungen, Prüfungen etc. der Stadtverwaltung zur Inanspruchnahme von Kleingartenparzellen.

 

6. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden. Der Kleingartenfonds dient u.a. der finanziellen Unterstützung der kleingartenbezogenen Maßnahmenvorschläge im Kleingartenentwicklungskonzept.

 

8. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen wird im Falle der erforder­lichen Umnutzung von Kleingartenanlagen bzw. einzelner Kleingartenparzellen eine Kleingarten­parzellen-Ausgleichsplanung (KlgAglPlng) vorgenommen, die verbindlich darlegt, wie und wo die von einer Umnutzung betroffenen Kleingartenparzellen entsprechend den Festlegungen zu den Erhaltungsstufen kompensiert werden sollen. Die KlgAglPlng wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und gilt für neu begonnene Verfahren ab Beschlussfassung über das Kleingartenentwicklungskonzept.

Dem vorgelagert werden bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes die zum Ausgleich geeigneten Flächen identifiziert.


 

9. Nach der Ratifizierung des EU Nature Restoration Law durch die Bundesrepublik Deutschland sollen dessen Auswirkungen auf das Kleingartenentwicklungskonzept evaluiert und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.“

 

Anlagen:

1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle Stadtgarten Rostock“,
2 Kleingartenentwicklungskonzept … Kurzfassung,
3 Plan 1 Bestand der Kleingartenanlagen und alternativen Gartenformen,
4 Plan 2 Analyse der Kleingartenanlagen,

5 Plan 3 Bedeutung der Kleingartenanlagen für die Versorgung mit Parzellen,

6 Plan 4 Mitversorgung benachbarter Stadtbereiche mit Parzellen,
7 Plan 5 Entwicklungskonzept

(werden nach Überarbeitung beigefügt)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt