06.12.2023 - 9.3 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Jan 5, 2024
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2023/AN/4801-01 (SN) mit dem nun vorliegenden ersetzenden Änderungs-
antrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PARTEI und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits direkt in dieser Sitzung eine Hauptsatzungsänderung zur beantragten Angelegenheit beschlossen werden soll. Damit würde eine Verwaltungsvorlage dann entfallen.
Für die Annahme des ersetzenden Änderungsantrages ist die Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft von 27 Stimmen erforderlich [gemäß § 5 Abs. 2 KV M-V].
Beschlussvorschlag:
Entsprechend den in Anlage 4 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Punkt 2 geregelten Fahrt- und Reisekosten wird mit Wirkung zum 01.01.2024 die Fahrtkostenpauschale nur noch in Höhe des kostengünstigsten Monatstickets
(entweder Deutschlandticket oder Monatskarte der RSAG/Monats-Abo für das Gesamtnetz) an Bürgerschaftsmitglieder und sachkundige Einwohner*innen ausgezahlt.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) (s. TOP 9.3.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2023/AN/4801
(bestätigter Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) (s. TOP 9.3.2)):
Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
(Fahrtkostenpauschale anpassen)
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen:
Artikel 1 – Änderung
Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 6. Februar 2023, veröffentlicht im INTERNET unter der Adresse www.rostock.de/Bekanntmachungen am 13. Februar 2023, wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer 2 der Anlage 4 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:
„Sofern ein günstigeres Angebot eines Verkehrstickets existiert, das die Leistungen des Monatstickets mit umfasst, ist die Pauschale auf die Höhe des Preises dieses Angebotes begrenzt.“
Artikel 2 - Inkrafttreten
Die Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage:
Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …
(wird nach Fertigstellung beigefügt)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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