06.12.2023 - 9.3 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2023/AN/4801-01 (SN) mit dem nun vorliegenden ersetzenden Änderungs-
antrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PARTEI und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits direkt in dieser Sitzung eine Hauptsatzungsänderung zur beantragten Angelegenheit beschlossen werden soll. Damit würde eine Verwaltungs­vorlage dann entfallen.

 

Für die Annahme des ersetzenden Änderungsantrages ist die Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft von 27 Stimmen erforderlich [gemäß § 5 Abs. 2 KV M-V].

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Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend den in Anlage 4 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter Punkt 2 geregelten Fahrt- und Reisekosten wird mit Wirkung zum 01.01.2024 die Fahrtkostenpauschale nur noch in Höhe des kostengünstigsten Monatstickets
(entweder Deutschlandticket oder Monatskarte der RSAG/Monats-Abo für das Gesamtnetz) an Bürgerschaftsmitglieder und sachkundige Einwohner*innen ausgezahlt.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) (s. TOP 9.3.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2023/AN/4801
(bestätigter Änderungsantrag Nr. 2023/AN/4801-03 (ÄA) (s. TOP 9.3.2)):

 

Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
 

(Fahrtkostenpauschale anpassen)

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen:

 

Artikel 1 – Änderung

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 6. Februar 2023, veröffentlicht im INTERNET unter der Adresse www.rostock.de/Bekanntmachungen am 13. Februar 2023, wird wie folgt geändert:

 

a) In Ziffer 2 der Anlage 4 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:

 

„Sofern ein günstigeres Angebot eines Verkehrstickets existiert, das die Leistungen des Monatstickets mit umfasst, ist die Pauschale auf die Höhe des Preises dieses Angebotes begrenzt.“

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

 

Die Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Anlage:

Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …
(wird nach Fertigstellung beigefügt)

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Realisierung:

 

Dieser Beschluss wurde mit Veröffentlichung der Achten Hauptsatzungsänderung am 20.12.2023 erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage