18.01.2023 - 10.6 Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, D...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Pittasch verweist - da bisher noch keine redaktionelle Änderung vorgelegt wurde –auf die in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 3. Januar 2023 auf ihre Nachfrage/Kritik geäußerte Zusage der Verwaltung, im Bebauungsplan die Festsetzung im Sinne der Nutzung dieses Sondergebietes für Einrichtungen von Umwelt, Kultur, Wissenschaft und Forschung gemäß dem Titel des Sondergebietes anzupassen.

 

Frau Senatorin Dr. Fischer-Gäde nimmt Bezug auf den vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2022/BV/3792-01 (ÄA) und weist darauf hin, dass mit dem Bebauungsplan nicht gegen die Landesbauordnung M-V verstoßen wird, aber hinsichtlich der Größe von Spielflächen für Kleinkinder bis 6 Jahre nicht nach eigener städtischer Spielplatzsatzung geplant werden konnte. Da die Flächen der privaten Grundstücke zu klein sind, wird der Bedarf an Spielplätzen im Rahmen der vorliegenden Spielplatz­konzeption auf öffentlichen Flächen im Außenbereich kompensiert.

 

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion zur Angelegenheit gibt es zur Bitte von Frau Senatorin Dr. FischerGäde, Herrn Strauß von der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) anzuhören, keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Herr Strauß nimmt Stellung.

 

Anschließend bringt Herr Flachsmeyer einen neuen Änderungsantrag Nr. 2022/BV/3792-03 (ÄA) ein.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf zur Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

 

Beschluss Nr.2022/BV/3792:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf zur Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und dessen Begründung ist gemäß § 3 Abs.2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einschließlich dessen Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im laufenden Prozess der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.MU.204 den Anforderungen des § 2 der Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielflächen für Kleinkinder bzw. den Anforderungen der DIN 18034 zur Größe von Spielflächen so Rechnung zu tragen, dass innerhalb der späteren Wohnbauflächen oder behelfsweise innerhalb der öffentlichen Grün- und Freizeitflächen Kleinkinderspielplätze für die Altersgruppe 0  6 Jahre in ausreichender Größe errichtet werden können.

 

Anlagen:

1 Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und
  Textteil (Teil B),
2 Entwurf der Begründung

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage