18.01.2023 - 10.1 Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Klinikum Sü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ vom 05. April 2017 veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nr. 10 vom 24. Mai 2017, wird gemäß Anlage 1 neu gefasst.

 

  1. Die Geschäftsordnung für die Betriebsleitung des Unternehmens „Klinikum Südstadt Rostock, Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wird gemäß Anlage 2 beschlossen.

 

Anlagen:

1 Betriebssatzung …,

2 Geschäftsordnung mit Geschäftsverteilungsplan des Direktoriums …

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

45

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Realisierung:

 

Durch Veröffentlichung unter www.rostock.de/Bekanntmachungen wurde dieser Beschluss erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage