07.12.2022 - 3.1 Gabriele Schmidt (Vorstandsvorsitzende der Klei...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Frau Schmidt trägt wiederholt das Anliegen des Kleingartenvereins Pütterweg e.V. vor.

 

Einleitend und vor dem Hintergrund des realen Klimawandels und eines bereits zum Klimanotstand gefassten Beschlusses, spricht sie sich gegen weitere Bebauungen von Grünflächen aus und wendet sich in diesem Zusammenhang an Politik und Verwaltung, alle Möglichkeiten zur Bewältigung der Klimaproblematik zu nutzen und endlich einen Beschluss zur Sicherung der Naturflächen und vor allem der Kleingärten in Rostock zu fassen sowie auch schnellstmöglich den Kleingartenbeirat zu installieren.

 

Weiterhin fragt sie nach, wie es aus Sicht der Verwaltung unter Einbeziehung der gesamten Problematik zu den Kleingartenanlagen und im Speziellen mit dem Pütterweg weitergehen soll.

 

 

Mit Bezug auf den Beitrag von Frau Schmidt erläutert Frau Dr. Fischer-Gäde, dass die Verwaltung den Klimawandel als Handlungsauftrag ansieht und deshalb schon in den letzten Jahren begonnen wurde, an Konzepten/Planungen zu arbeiten, die u.a. die Themen Klimagerechtigkeit, Mobilitätswende, Energiewende berücksichtigen:

- Umwelt- und Freiraumkonzept,
- Kleingartenentwicklungskonzept,
- Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
 

 

Ziel ist eine klimaangepasste Stadtentwicklung. Deshalb durchläuft jedes Projekt und
jede Maßnahme einen Filter/Realitäts-Check, mit dem - unter Beteiligung des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz - die Klimarelevanz geprüft wird. Nach dem Klimawandelanpassungskonzept wird bereits seit 2011 gehandelt und Bericht erstattet, so auch in dieser Sitzung mit der Informationsvorlage Nr. 2022/IV/3723.

 

 

Auch bei den Planungen zur Kleingartenanlage „Pütterweg“ e.V. ist die Verwaltung nach im Kleingartenentwicklungskonzept enthaltenen Prämissen verfahren, weitestgehend den Erhalt der Kleingärten in einer wachsenden Stadt zu berücksichtigen. Dabei muss Stadtentwicklung sozial gerecht und sein und der Erhalt der Kleingärten im öffentlich nutzbaren Raum ist zu betrachten, wobei auch darauf zu achten ist, dass es ausreichende Frei- und Grünräume für alle Menschen dieser Stadt gibt.
 

Mit den Planungen zum Flächennutzungsplan wird darauf geachtet, in der im Innenbereich wachsenden Stadt unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe und Industrie auf Augenhöhe und miteinander zu berücksichtigen. Deshalb ist es auch notwendig, im Flächennutzungsplan die Zweckbestimmung eines Kleingartens zu fixieren.
 


 

Der 1995 gegründete Kleingartenbeirat wurde mit dem Wegfall der Landesvorschrift entbehrlich gemacht. Im Kleingartenentwicklungskonzept wird gesagt, dass wir keinen Beirat brauchen, sondern projektbezogene Runde Tische unter Beteiligung von Kleingartenvertreterinnen, Bürgerinnen, Stadtvertreterinnen und der Verwaltung.
Diesen Dialog möchte die Verwaltung gern gehen: zeitlich begrenzt und auf bestimmte Maßnahmen und Planungen bezogen und damit möchte Frau Dr. Fischer-Gäde die Ausführungen von Frau Schmidt auch unterstützen.
 

 

Frau Dr. Bachmann unterstützt das Anliegen von Frau Schmidt und verweist auf die durch sie für die Fraktion Rostocker Bund eingereichten und durch die Bürgerschaft (bis zur Vorlage des Umwelt- und Freiraumkonzeptes durch die Verwaltung zur gemeinsamen Beratung der Angelegenheiten) vertagten Anträge (Nr. 2022/AN/3488 zum Kleingarten­entwicklungskonzept und Nr. 2022/AN/3501 zum Kleingartenbeirat).

 

Herr Engelmann informiert diesbezüglich, dass sich der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung auch mit der Angelegenheit befasst und ebenfalls entschieden hat, beide Anträge im Zusammenhang mit der Vorlage der Verwaltung zu vertagen.