07.12.2022 - 10.13 Liquiditätshilfe für die RVV Rostocker Versorgu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt:

 

Zur Sicherung der Stadtwerke Rostock AG und zur Deckung der pandemie- und energiebedingten Mehraufwendungen bei der Rostocker Straßenbahn AG stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgende Liquiditätshilfen der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding bereit:

 

  1. Der RVV wird eine Kreditlinie in Höhe von 28.000 TEUR befristet bis zum 30. November 2023 auf Grundlage eines Darlehensvertrages zur Verfügung gestellt.
     
  2. Der RVV werden liquide Mittel in Höhe von 16.000 TEUR zusätzlich zum geplanten Verlustausgleich 2022 überplanmäßig zugeführt.
     
  3. Der RVV werden 15.000 TEUR liquide Mittel als Eigenkapitalzuführung im Jahr 2022 überplanmäßig zugeführt.
     
  4. Der Mittelabfluss erfolgt nachrangig und bedarfsgerecht.
     
  5. Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Geschäftsführung der RVV werden ermächtigt, alle dafür erforderlichen Regelungen zu erlassen, Auflagen zu erteilen und notwendige Vereinbarungen abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Die von der Bürgerschaft am 07.12.2022 genehmigte Liquiditätshilfe wurde am 28.12.2022 an die RVV überwiesen. Damit ist der Beschluss umgesetzt.