07.12.2022 - 10.13 Liquiditätshilfe für die RVV Rostocker Versorgu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.13
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert 06.01.2023
- Datum:
- Mi., 07.12.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt:
Zur Sicherung der Stadtwerke Rostock AG und zur Deckung der pandemie- und energiebedingten Mehraufwendungen bei der Rostocker Straßenbahn AG stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgende Liquiditätshilfen der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding bereit:
-
Der RVV wird eine Kreditlinie in Höhe von 28.000 TEUR befristet bis zum 30. November 2023 auf Grundlage eines Darlehensvertrages zur Verfügung gestellt.
-
Der RVV werden liquide Mittel in Höhe von 16.000 TEUR zusätzlich zum geplanten Verlustausgleich 2022 überplanmäßig zugeführt.
-
Der RVV werden 15.000 TEUR liquide Mittel als Eigenkapitalzuführung im Jahr 2022 überplanmäßig zugeführt.
-
Der Mittelabfluss erfolgt nachrangig und bedarfsgerecht.
- Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Geschäftsführung der RVV werden ermächtigt, alle dafür erforderlichen Regelungen zu erlassen, Auflagen zu erteilen und notwendige Vereinbarungen abzuschließen.