07.12.2022 - 10.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hanse- und Uni...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Satzung wurde redaktionell in den Paragrafen 2 und 3 geändert und der Sachverhalt dem aktuellen Stand angepasst. Die erste Änderung erfolgte aufgrund von Hinweisen der Rechtsaufsichtsbehörde. Mit der zweiten Änderung wurde die geltende Beschlusslage berücksichtigt (Kassenkredite) und der § 4 redaktionell geändert.

 

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Beschluss (einschließlich der redaktionellen Änderungen):

 

1. Die Nachtragshaushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Jahr 2022 wird mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

 

2. Die Bürgerschaft nimmt die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über die Zulassung einer Ausnahme nach § 42 b KV M-V für das Haushaltsjahr 2023 zur Veranschlagung globaler Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen zur Kenntnis.

 

Anlagen:

- Nachtragshaushaltsplan 2022, Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen
- Entscheidung Rechtsaufsichtsbehörde über die Zulassung einer Ausnahme

   nach § 42b KV M-V für das Haushaltsjahr 2023 zur Veranschlagung globaler
   Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen 
   (s. Begründung dieser Beschlussvorlage)

   (s. Begründung dieser Beschlussvorlage)

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragssatzung 2022 erfolgte am 26.12.2022. Die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 42 b KV M-V wurde der Bürgerschaft am 07.12.2022 zur Beschlussfassung/Kenntnisnahme gegeben. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 inkl. Globalreinigung erfolgt am 25.12.2023.

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Anlagen zur Vorlage