07.12.2022 - 10.2 Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert 06.01.2023
- Datum:
- Mi., 07.12.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechts- und Vergabeamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.
Der Beschlussvorschlag des Änderungsantrages Nr. 2022/BV/3230-02 (ÄA) wurde im letzten Satz durch die Einreichenden redaktionell geändert:
- Mit der ersten Änderung wurde die Formulierung „beteiligt“ in „informiert“ geändert.
- Mit der zweiten Änderung wurde nach Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses vom 06.12.2022 die Formulierung „Baugenehmigung“ in „Genehmigung und/oder Zustimmung“ abgeändert.
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) als Ziffer 5 wird eine neue Regelung mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
"die Zuordnung von Vermögenswerten in die Sondervermögen der Eigenbetriebe
(50 TEUR bis 750 TEUR),".
b) Die Ziffern 5 und 6 werden in Ziffer 6 und 7 geändert.
c) In Ziffer 10 (Abschluss von Miet- und Pachtverträgen) wird die Wertgrenze
von 60 TEUR auf 100 TEUR heraufgesetzt.
2. § 6 Abs. 5 wird wie folgt modifiziert:
In den Ziffern 2 und 3 wird jeweils hinter dem Begriff Entgeltgruppe 13 TVöD
der Zusatz „der höheren Qualifikationsebene“ eingefügt.
In Ziffer 2 wird ein zweiter Satz mit folgendem Inhalt angefügt:
„Ausgenommen davon sind Kündigungen innerhalb der Probezeit;“
Ziffer 5 wird gestrichen. Die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend angepasst.
3. § 7 Abs. 5 wird gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird aktualisiert.
Beschluss Nr. 2022/BV/3230:
Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) als Ziffer 5 wird eine neue Regelung mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
"die Zuordnung von Vermögenswerten in die Sondervermögen der Eigenbetriebe
(50 TEUR bis 750 TEUR),".
b) Die Ziffern 5 und 6 werden in Ziffer 6 und 7 geändert.
c) In Ziffer 10 (Abschluss von Miet- und Pachtverträgen) wird die Wertgrenze
von 60 TEUR auf 100 TEUR heraufgesetzt.
2. § 6 Abs. 5 wird wie folgt modifiziert:
In Ziffer 2 wird ein zweiter Satz mit folgendem Inhalt angefügt:
„Ausgenommen davon sind Kündigungen innerhalb der Probezeit;“
Ziffer 5 wird gestrichen. Die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend angepasst.
3. Der § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird durch folgende Formulierung ersetzt:
„Bei Bauvorhaben ab einer Rohbausumme von 500.000,00 Euro informiert die Verwaltung rechtzeitig vor Erteilung einer Genehmigung und/oder Zustimmung den Bau- und Planungsausschuss sowie den zuständigen Ortsbeirat.“
Anlage:
Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …
(wird nach Fertigstellung beigefügt)
Anlagen zur Vorlage
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