07.12.2022 - 10.2 Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

Der Beschlussvorschlag des Änderungsantrages Nr. 2022/BV/3230-02 (ÄA) wurde im letzten Satz durch die Einreichenden redaktionell geändert:

 

- Mit der ersten Änderung wurde die Formulierung „beteiligt“ in „informiert“ geändert.
 

- Mit der zweiten Änderung wurde nach Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses vom 06.12.2022 die Formulierung „Baugenehmigung“ in „Genehmigung und/oder Zustimmung“ abgeändert.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

1. § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:


   a) als Ziffer 5 wird eine neue Regelung mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

 

   "die Zuordnung von Vermögenswerten in die Sondervermögen der Eigenbetriebe
   (50 TEUR bis 750 TEUR),".

 

   b) Die Ziffern 5 und 6 werden in Ziffer 6 und 7 geändert. 

 

   c) In Ziffer 10 (Abschluss von Miet- und Pachtverträgen) wird die Wertgrenze
       von 60 TEUR auf 100 TEUR heraufgesetzt.

 

 

2. § 6 Abs. 5 wird wie folgt modifiziert:

 

   In den Ziffern 2 und 3 wird jeweils hinter dem Begriff Entgeltgruppe 13 TVöD
   der Zusatz „der höheren Qualifikationsebene“ eingefügt.

 

   In Ziffer 2 wird ein zweiter Satz mit folgendem Inhalt angefügt:

 

   „Ausgenommen davon sind Kündigungen innerhalb der Probezeit;“

 

   Ziffer 5 wird gestrichen. Die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend angepasst.

 

3. § 7 Abs. 5 wird gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird aktualisiert. 

 


 

Beschluss Nr. 2022/BV/3230:

 

Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.11.2019, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.02.2021, veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nr. 4 vom 27.02.2021, wird wie folgt geändert:

 

1. § 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:


   a) als Ziffer 5 wird eine neue Regelung mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

 

   "die Zuordnung von Vermögenswerten in die Sondervermögen der Eigenbetriebe
   (50 TEUR bis 750 TEUR),".

 

   b) Die Ziffern 5 und 6 werden in Ziffer 6 und 7 geändert. 

 

   c) In Ziffer 10 (Abschluss von Miet- und Pachtverträgen) wird die Wertgrenze
       von 60 TEUR auf 100 TEUR heraufgesetzt.

 

2. § 6 Abs. 5 wird wie folgt modifiziert:

 

   In Ziffer 2 wird ein zweiter Satz mit folgendem Inhalt angefügt:

 

   „Ausgenommen davon sind Kündigungen innerhalb der Probezeit;“

 

   Ziffer 5 wird gestrichen. Die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend angepasst.

 

3. Der § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird durch folgende Formulierung ersetzt:

„Bei Bauvorhaben ab einer Rohbausumme von 500.000,00 Euro informiert die Verwaltung rechtzeitig vor Erteilung einer Genehmigung und/oder Zustimmung den Bau- und Planungsausschuss sowie den zuständigen Ortsbeirat.“

 

  Anlage:

  Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung …

  (wird nach Fertigstellung beigefügt)

 

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Abstimmungsergebnis (bei 27 erforderlichen Dafürstimmen)::

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

41

Dagegen:

  2

Enthaltungen:

  1

 

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Realisierung:

 

Mit Veröffentlichung im INTERNET am 25.12.2022 unter der Adresse www.rostock.de/Bekanntmachungen wurde der Beschluss erfüllt.  

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Anlagen zur Vorlage