08.11.2022 - 4.1 Dr. Kathrin Maaß (für den Ortsbeirat Reutershagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zuerst werden 2 Bilder vom Zustand des Reutershäger Weges gezeigt. Danach geht Frau Dr. Maaß auf die Bilder sowie auf den Antrag und die Stellungnahme der Verwaltung ein. Sie verweist auf den Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Reutershäger Weg/Kuphalstraße aus der Vergangenheit, der schlussendlich nach einer langen Diskussion von der Bürgerschaft mehrheitlich abgelehnt wurde. Frau Dr. Maaß beschreibt den Reutershäger Weg als enge Straße, die sich in einem schlechten Zustand befindet. Sie kann der Stellungnahme der Verwaltung nicht folgen, da der Bevölkerung in verkehrsrelevanter Sicht nicht geholfen wird. Der Bauherr baut dort schon seit längerer Zeit, jedoch immer ohne Ausschilderungen im Baustellenbereich. Aus Sicht von Frau Dr. Maaß sind die derzeitig geltenden 30 km/h eine zu hohe Geschwindigkeit und bittet um geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Beschilderung einer Höchstgeschwindigkeit von 10 oder 20 km/h oder die Errichtung von Schwellen auf der Fahrbahn.

 

Herr Bothur findet die Stellungnahme der Verwaltung widersprüchlich, da diese nach seinem Verständnis den Allgemeingebrauch infrage stellt und sieht das Anliegen des Antrages nur in geringem Maße berücksichtigt. Zudem weist Herr Bothur darauf hin, dass nach seinem Kenntnisstand der Bauherr keine Sondernutzungserlaubnis für die Verkehrssicherung der Baustellenzufahrt besitzt.

 

Frau Schröder erfragt, wann die Straße saniert wird, da sich die Straße in einem desolaten Zustand befindet.

 

Herr Lichtenstein vom Amt für Mobilität erläutert in seiner Gegenrede, dass der Reutershäger Weg gegenwärtig keinen verkehrsberuhigten Bereich im Sinne der Straßenverkehrsordnung darstellt. Durch bauliche Veränderungen könnte dies jedoch in Aussicht gestellt werden. Zum Thema Baustellenausfahrt sagt Herr Lichtenstein, dass die notwendigen Sicherungsmaßnahmen behördlich mit dem Straßenbaulastträger und dem Bauhof durchgesetzt werden. Eine geringere Höchstgeschwindigkeit ist laut Herrn Lichtenstein nicht möglich, da die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit entgegensteht.

 

Herr Loba vom Amt für Mobilität ergänzt anschließend, dass mittelfristig keine Planung zu einem grundhaften Ausbau der Straße und zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorgesehen ist und hierzu auch kein Arbeitsauftrag vorliegt. Zudem müssen die Kosten auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden und mit anderen Maßnahmen priorisiert werden.

 

Herr Bothur fordert vom Amt für Mobilität die Nutzungsuntersagung der Baustellenzufahrt. Herr Lichtenstein antwortet, dass hierfür der Straßenbaulastträger zuständig ist.

Daraufhin fordert Herr Bothur, dass das Amt für Mobilität zusammen mit dem Tiefbauamt einvernehmlich die Untersagung der Nutzung als Baustellenzufahrt herbeiführt.

Herr Bothur bittet zudem um schriftliche Ausarbeitung, was seit Erstellung des inzwi-schen abgelehnten Bebauungsplanes in den letzten 2 Jahren im Bereich Reutershäger Weg passiert ist, um den Punkt Verkehrszustand zu verbessern.

 

Herr Sauter fragt Frau Dr. Maaß, ob die Straßen breiter ausgebaut werden sollen. Frau Dr. Maaß verneint dies. Sie möchte anstatt dessen verkehrsberuhigende Maßnahmen im Reutershäger Weg, die auch rechtlich möglich und verkehrssicher sind.

 

Frau Schulz bittet ebenfalls um schriftliche Beantwortung der Fragen, wie es sich mit den Stellplätzen sowie deren Markierung verhalten wird und welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen geprüft wurden.

 

Herr Schulz schlägt vor, den Reutershäger Weg mit Tempo 20 und der zusätzlichen Beschilderung „Straßenschäden“ zu kennzeichnen, wie es auf anderen Straßen ebenfalls der Fall ist.

 

Herr Brincker fasst zusammen, dass eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich zurzeit nicht in Betracht kommt. Dennoch sind die Verwaltung und der Bau- und Planungsausschuss gewillt, gemeinsam weiter nach Lösungen zu schauen.

 

Herr Lichtenstein verweist nochmal auf die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die zum Antrag gehörende Stellungnahme der Verwaltung.

 

Herr Bothur bittet die Verwaltung, den Reutershäger Weg mit einer Bodenwelle als ach-tungsgebendes Zeichen in Verbindung mit einer Temporeduzierung auszuweisen.

Zudem bittet er um Ausarbeitung der Frage, wie viele verkehrsrechtliche Anordnungen für die Kranaufstellung in diesem Bereich in der Bauzeit beantragt und genehmigt worden sind, soweit diese den Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung berühren.

 

Herr Lichtenstein bietet an, mit dem Tiefbauamt zu sprechen, ob es Möglichkeiten gibt, die Beschilderungen im Reutershäger Weg auszuweiten.

 

Herr Schwarzbach vom Bauausschuss des Ortsbeirates Reutershagen weist hin, dass im Zuge der damaligen Erstellung des Bebauungsplanes die Erschließung gesichert schien, dies sich jedoch im Nachgang als falsche Einschätzung darstellt und auch die Wegeer-schließung nicht ausreichend ist.

 

Herr Brincker fasst zusammen, dass die Verwaltungsvorschiften zur Straßenverkehrs-ordnung der Umsetzung des zu beratenden Antrages entgegenstehen und die Verwaltung derzeit keine Handhabe sieht, den Reutershäger Weg als verkehrsberuhigten Bereich aus-zuweisen.

 

Anschließend fragt Herr Brincker Frau Dr. Maaß, ob explizit das Zeichen 325.1 gewünscht ist. Frau Dr. Maaß antwortet, dass der Antrag so ausgerichtet ist, dass er kein spezielles Verkehrszeichen, Regelung meint, sondern dass die Verwaltung den Reutershäger Weg verkehrsberuhigender gestaltet.

 

Nach der Abstimmung über den Antrag verlassen Frau Dr. Maaß und Herr Schwarzbach um 17:30 Uhr die Sitzung.

 

Herr Lichtenstein verlässt ebenfalls die Sitzung.

 

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Beschluss:

Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, den Reutershäger Weg von der Kreuzung Kuphalstraße bis zu den Pollern vor den Teichen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, um diesen Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt