26.10.2022 - 9.6 Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage beigefügte Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 12.12.2001 in Kraft.

 

Anlage:
Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
einschließlich ihrer Anlagen:

1 Ermittlung der Ersatzpflanzung entsprechend der Bedeutung
 der zu beseitigenden Bäume im Sinne des Schutzzweckes dieser Satzung
1 a  Ermittlung der Ersatzpflanzung entsprechend der Bedeutung der
 zu beseitigendenStraßenbäume im Sinne des Schutzzweckes dieser Satzung
2  Ausgleichszahlung für nicht mögliche Ersatzpflanzungen
2 a  Ausgleichszahlung für nicht mögliche Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Realisierung:

 

Die BaumschutzS wurde am 26.11.2022 im Städt. Anzeiger öffentlich bekannt gemacht. Damit ist der Beschluss erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage