26.10.2022 - 8.2.2 Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktio...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zusätzlich zur Vereinbarung der Hanse-und Universitätsstadt Rostock mit den E-Roller-Anbietern zu prüfen, ob es sich hierbei um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gem. § 22 StrWG M-V und § 2 der Satzung über die Nutzung an öffentlich Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock handelt. Ist dies der Fall, soll die E-Roller Nutzung in einer Sondernutzungssatzung festgeschrieben werden.

Die Sondernutzungserlaubnisse sind befristet zu erteilen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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