26.10.2022 - 8.1 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PA...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert 27.04.2023
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
-
einen Vorschlag zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen, für welche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein Inklusionspreis vergeben werden kann.
Der Preis soll im Zwei-Jahres-Rhythmus vergeben werden.
- zu prüfen, inwiefern dazu Preisgelder auch durch Dritte akquiriert werden können, oder ob im Zuge der kontinuierlichen Haushaltsplanung ein angemessenes Preisgeld im Haushalt bereitgestellt werden kann.
Realisierung:
In Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zum Antrag Nr. 2022/AN/3566 vom 26.10.2022 wurde der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 06.12.2023 die Beschlussvorlage 2023/BV/4907 zur Entscheidung vorgelegt. Die vorgenannte Beschlussvorlage ("Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock") beinhaltet die entsprechende Änderung und Erweiterung der "Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock" um einen Paragraphen (§ 8) zur Verleihung eines "Inklusionspreises der Hanse- und Universitätsstadt Rostock", deren Vergabekriterien in der Satzungsänderung (2023/BV/4907) ausführlich beschrieben sind. Der Inklusionspreis wird mit Beschluss der Vorlage 2023/BV/4907 durch die Bürgerschaft mit 3.500 Euro dotiert sein, die aus dem Haushalt der Stadt bereitgestellt werden.