26.10.2022 - 8.1 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PA...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. einen Vorschlag zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen, für welche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein Inklusionspreis vergeben werden kann.
    Der Preis soll im Zwei-Jahres-Rhythmus vergeben werden.
     
  2. zu prüfen, inwiefern dazu Preisgelder auch durch Dritte akquiriert werden können, oder ob im Zuge der kontinuierlichen Haushaltsplanung ein angemessenes Preisgeld im Haushalt bereitgestellt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

In Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft zum Antrag Nr. 2022/AN/3566 vom 26.10.2022 wurde der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 06.12.2023 die Beschlussvorlage 2023/BV/4907 zur Entscheidung vorgelegt. Die vorgenannte Beschlussvorlage ("Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock") beinhaltet die entsprechende Änderung und Erweiterung der "Satzung über Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock" um einen Paragraphen (§ 8) zur Verleihung eines "Inklusionspreises der Hanse- und Universitätsstadt Rostock", deren Vergabekriterien in der Satzungsänderung (2023/BV/4907) ausführlich beschrieben sind. Der Inklusionspreis wird mit Beschluss der Vorlage 2023/BV/4907 durch die Bürgerschaft mit 3.500 Euro dotiert sein, die aus dem Haushalt der Stadt bereitgestellt werden.