22.09.2022 - 5.1 Gründung einer Trägergesellschaft für ein Mediz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Klinikausschusses
- Gremium:
- Klinikausschuss
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Hörsaal am Klinikum Südstadt Rostock
- Ort:
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Verwaltungsdirektor Herr Vollrath erläutert die Beschlussvorlage und die Erforderlichkeit zur Gründung einer GmbH zum Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ).
Nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung wäre ein MVZ in der Form eines kommunalen Eigenbetriebes nicht zuzulassen, sondern bedürfe es der Gründung und des Betriebs in Form einer GmbH.
Obwohl dies nach Ansicht des Klinikums Südstadt Rostock rechtlich möglich ist und es auch Beispiele von MVZ gibt, die in Form eines kommunalen Eigenbetriebes betrieben werden, soll eine zeitaufwendige rechtliche Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung vermieden und ein MVZ über eine zu gründende GmbH betrieben werden. Zudem bietet der Betrieb eines MVZ in Form einer GmbH tatsächliche und rechtliche Vorteile gegenüber dem Betrieb über einen kommunalen Eigenbetrieb.
Im MVZ sollen ausgewählte Schwerpunkte der Medizin bedient und betrieben werden, die zum Leistungsportfolio des Klinikums Südstadt Rostock passen. Dadurch sollen auch Nachteile ausgeglichen werden, die derzeit im Vergleich mit anderen großen Kliniken bestehen, die schon seit langem auch MVZ betreiben.
Die Ausschussmitglieder diskutieren die Beschlussvorlage und die unterschiedlichen Aspekte und Gründe für den Betrieb eines MVZ in Form einer gGmbH.
Gegründet werden soll zunächst die Träger-GmbH, die das MVZ betreibt und mit der die Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen soll. Zum Betrieb wird eine Geschäftsbesorgungsvereinbarung mit dem Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock geschlossen werden. Die zum Geschäftsbetrieb eines MVZ erforderliche Kompetenz ist im Klinikum Südstadt Rostock vorhanden.
Herr Vollrath, Herr Prof. Roesner und Frau Große-Freese beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.
Keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen. Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die Gründung der Trägergesellschaft für ein Medizinisches Versorgungszentrum: "MVZ Klinikum Südstadt Rostock gGmbH" auf Basis des als Anlage 1 vorliegenden Konzeptes.
- Eine Belastung des Klinikgrundstückes oder eine alternative Besicherung zu Gunsten der Kassenärztlichen Vereinigung werden befürwortet. Die Gründung der MVZ gGmbH ist erst nach Genehmigung der Rechtsaufsicht zur Gewährung der Sicherheitsleistung für die Kassenärztliche Vereinigung zu vollziehen.
- Die „MVZ Klinikum Südstadt Rostock gGmbH" wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über eine Bareinlage mit einem Stammkapital in Höhe von insgesamt 500.000,00 EUR ausgestattet. Die Bareinlage ist in voller Höhe bei Gründung einzuzahlen.
- Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen „MVZ Klinikum Südstadt Rostock gGmbH".
- Der als Anlage 2 beigefügte Gesellschaftsvertrag der „MVZ Klinikum Südstadt Rostock gGmbH" wird beschlossen.
- Dem als Anlage 3 beigefügten Wirtschaftsplan 2022 der „MVZ Klinikum Südstadt Rostock gGmbH" wird zugestimmt.
- Für die Stammeinlage der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die MVZ Klinikum Südstadt Rostock gGmbH, werden im TH 15 für das neue Produkt 41201 "Medizinisches Versorgungszentrum Klinikum Südstadt Rostock gGmbH" außerplanmäßige investive Auszahlungen mit einer Bewilligung in Höhe von 500.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung in Höhe von 500.000 EUR erfolgt durch das Produkt 62303 Klinikum Südstadt.
Anlagen zur Vorlage
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