24.08.2022 - Wirtschaftsplan 2022 des „Eigenbetriebes Kommun...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Oberbürgermeister hatte gegen den mit einer Änderung gefassten Beschluss Nr. 2022/BV/3204 vom 22. Juni 2022 zum Beschluss über den Wirtschaftsplan 2022 des „Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ fristgemäß Widerspruch (Nr. 2022/BV/3204-06 (WI)) eingelegt.

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

Der Oberbürgermeister hat dann am 28. Juli 2022, nach Einlegung des Widerspruchs, die Beschlussvorlage Nr. 2022/BV/3438 zum Thema eingereicht.

 

Es erfolgt zunächst die Behandlung der Beschlussvorlage Nr. 2022/BV/3438.