24.08.2022 - 8.6 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert 20.09.2022
- Datum:
- Mi., 24.08.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zum Antrag lag bereits die Zustimmung empfehlende Stellungnahme Nr. 2022/DA/3348-01 (SN) des Oberbürgermeisters zum Dringlichkeitsantrag Nr. 2022/DA/3348 zur Sitzung der Bürgerschaft am 22.06.2022 vor.
Die Präsidentin gibt folgende Hinweise zur Abstimmung dieses Antrages:
- Der Antrag sieht auch die Übertragung von Entscheidungen der Bürgerschaft auf den Hauptausschuss vor, die nach der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur der Bürgerschaft vorbehalten sind,
- durch das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie kann derzeit eine solche Übertragung mit einer Zweidrittel-Mehrheit durch die Gemeindevertretung erfolgen.
Es sind also 36 Stimmen erforderlich.
Beschluss:
Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landesverordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Sie überträgt auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind.
Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
41 Stimmen |
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bei 36 erforderlichen Dafürstimmen |
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Dagegen |
6 |
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Angenommen |
X |
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Enthaltungen: |
1 |
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Abgelehnt |
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