22.06.2022 - 9.6 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CD...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass zu diesem Dringlichkeitsantrag zwei Abstimmungen durchzuführen sind:

 

Punkt 3 sieht die Übertragung von Entscheidungen auf den Hauptausschuss vor und muss wegen eines besonderen Mehrheitserfordernisses gesondert abgestimmt werden, denn das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie (M-V), sieht für die Übertragung von Entscheidungen auf den Hauptausschuss eine Zweidrittel-Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft vor
- das sind 36 Stimmen.

 

Die Abstimmung des Dringlichkeitsantrages erfolgt deshalb getrennt in folgender Reihenfolge:

 

1. Punkte 1, 2 und 4,

2. Punkt 3.
 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:
 

1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält. Die Entscheidung über eine Durch­führung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit.
Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Infektionslage, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen. Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorgaben gewährleistet sein.
Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.

 

2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus coronabedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mitstimmen können (Hybridsitzung).

 

4. Der Beschluss gilt bis zum 31.12.2022.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 


 

3. Sollten Präsenzsitzungen der Bürgerschaft aufgrund von Gesetzen oder Landes­verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr zulässig sein, überträgt die Bürgerschaft alle Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Hauptausschuss. Sie überträgt auch diejenigen Angelegenheiten auf den Hauptausschuss, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind.
Die Übertragung gilt mit Inkrafttreten einer Vorgabe nach Satz 1 für die Dauer dieser Vorgabe, längstens jedoch für drei Monate.

 

 

Abstimmung:                              Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

34 Stimmen

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

X        

36 erforderliche Dafürstimmen nicht erreicht.

 

 

 

Beschluss Nr. 2022/DA/3348:

 

Die Bürgerschaft beschließt:
 

1. Sitzungen von Ausschüssen und Ortsbeiräten können auch als Videokonferenz oder Mischung aus Videokonferenz und Präsenzsitzung (Hybridsitzung) durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen. Dies ist auch erfüllt, wenn die Stadt Räume mit entsprechender Technik bereithält. Die Entscheidung über eine Durch­führung als Videokonferenz oder Hybridsitzung trifft das jeweilige Gremium per Grundsatzbeschluss in einfacher Mehrheit.
Ergeben sich zwischen den Sitzungen signifikante Veränderungen im Hinblick auf die Infektionslage, kann eine Entscheidung darüber per Email-Umlaufbeschluss erfolgen. Die Öffentlichkeit muss nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorgaben gewährleistet sein.
Für sonstige Gremien (z. B. Beiräte) wird ebenso verfahren, sofern keine anderen gesetzlichen Regeln dem entgegenstehen.

 

2. Sitzungen der Bürgerschaft sollen weiterhin als Präsenzveranstaltung stattfinden. Mitglieder sowie Angehörige der Verwaltungsspitze, die aus coronabedingten Gründen (Angehörige einer Risikogruppe; Quarantäne) nicht vor Ort sein können, sollen per Videoschaltung teilnehmen, reden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten mitstimmen können (Hybridsitzung).

 

3. Der Beschluss gilt bis zum 31.12.2022.

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Abstimmung: 

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Mit Beschlussfassung erfüllt. Alle Voraussetzungen lagen bereits vor.