14.06.2022 - 5.1 Bericht zum Beschluss Nr. 2021/AN/261...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Am 11.05.22 fand der Erörterungstermin hinsichtlich der o.g. Informationsvorlage statt. Die Rostocker Bürgerschaft beauftragte den Oberbürgermeister mit der Evaluation der bisherigen Wirkung des Ortsbeiratsetats unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

 

  1. die regionale Verteilung der Mittel,
  2. Hinweise und Anregungen der der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie der Ortsbeiräte zum formalen Ablauf,
  3. eine Aufstellung und qualitative Bewertung der zu unterstützenden Projekte,

eine Einschätzung zur schlussendlichen Umsetzung der Projekte.

 

 

Zu 1. regionale Verteilung der Mittel

 

Bei der Evaluation waren die Ortsbeiräte zu beteiligen. Bei der regionalen Verteilung wurden die Jahre 2019-2021 berücksichtigt. Für den Stadtteil Reutershagen wurden die zu Verfügung gestellten Mittel im Jahre 2020 nicht vollständig ausgeschöpft, bedingt durch die Corona-Pandemie, sodass eine Erhöhung der Planansätze für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt ist durch den Beschluss der Bürgerschaft vom 11.11.2020 (Nr.2020/AN/1628). Da das Haushaltsjahr 2021 noch nicht abschließend abgerechnet ist, kann es hinsichtlich der verbrauchten und nicht verbrauchten Mittel noch zu Veränderungen kommen. (Stand: 14.04.2022).

 

 

 

 

Zu 2. Hinweise und Anregungen der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie der                    Ortsbeiräte zum formalen Ablauf

 

Das bereits verkürzte Antragsverfahren ist für einen Teil der Antragstellerinnen und Antragsteller noch zu umständlich. Die Umsetzung der Maßnahme soll künftig mehr in den Fokus gestellt werden und auch nach Beschluss des Projektes sollen die Antragstellerinnen und Antragsteller erneut eingeladen werden, um von den Projekten zu berichten.

Ein Leitfaden für die Ortsbeiräte und die Antragstellerinnen und Antragsteller zum Ablaufprozess wäre wünschenswert. Frau Dr. Maaß bittet alle Mitglieder in ihren Wirkungskreisen das verkürzte Antragverfahren publik zu machen, damit weiterhin das Budget gemeinnützig eingesetzt werden kann.

 

Zu 3. qualitative Bewertung der zu unterstützenden Projekte, eine Einschätzung zur schlussendlichen Umsetzung der Projekte

 

Kurz nach dem Inkrafttreten der Richtlinie wurde schnell klar, dass die geregelten Verfahrensabläufe in der Praxis zu komplex und aufwendig waren. Daher wurde das Verfahren zeitnah verschlankt. Ein elektronisch ausfüllbarer Vordruck des Antrages sowie des vereinfachten Verwendungsnachweises und die Richtlinien befinden sich auf der Homepage der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter:

 

https://rathaus.rostock.de/de/rathaus/politik_wahlen/ortsbeiraete/budget_ortsbeiraete/264693

 

Die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Projekte hat gezeigt, dass der verkürzte Verfahrensablauf begrüßt wird.  Die Bearbeitung der Antragsverfahren erfolgte in fast allen Fällen problemlos, da der Großteil der Antragsteller antragserfahren ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufwand für Erstantragsstellerinnen und Erstantragssteller mit einem erhöhten Beratungsbedarf verbunden ist. Um die Antragstellerinnen und Antragsteller zusätzlich zu unterstützen, wird innerhalb des Jahres 2022 ergänzend ein Leitfaden zum Verfahrensablauf zur Publizierung erarbeitet.

 

Zwischen den Ortsbeiräten und der Verwaltung wurde abgestimmt, dass die Richtlinie im Jahre 2022 angepasst werden soll.

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Anlagen zur Vorlage