07.06.2022 - 5.2.6 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Heimhardt stellt die Bauvoranfrage vor. Der Ortsbeirat hat abgelehnt.

 

Frau Heimhardt führt aus, dass bei einer Voranfrage planungsrechtliche Aspekte überprüft werden. Laut dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft fügt sich das 8-gechossige Gebäude nicht in die Umgebung ein. Frau Heimhardt führt aus, dass die Genehmigungsbehörde dies anders sieht und nennt die unmittelbar in der Nachbarschaft befindlichen 12-geschossigen Mehrfamilienhäuser.

 

Herr Müller antwortet daraufhin, dass die Bebauung durch 5- oder 6-geschossigen Mehrfamilienhäusern primär erfolgen soll. Die Ablehnung erfolgt aus der Vorbildwirkung zu anderen Bauvorhaben.

 

Frau Heimhardt hätte ein 8-geschossiges Gebäude als guten Kompromiss gesehen.

 

Frau Schröder merkt an, dass die Ausrichtung des Gebäudes so erfolgen soll, dass keine immissionsbedingten Einschränkungen entstehen.

Auf deren Anfrage antwortet Frau Heimhardt, dass die Ausrichtung sich in die Umgebung einfügt.

 

Frau Schulz vermisst ein Grünraumkonzept und bittet um Ergänzung. Frau Heimhardt erklärt, dass lediglich einzelne Fragen des Planungsrechtes bei einer Voranfrage geprüft werden.

 

Herr Sauter berichtet aus dem Ortsbeirat und kritisiert die zu geringen Abstandsflächen und unterschiedlichen Gebäudehöhen zwischen den Gebäuden.

 

Herr Bothur hinterfragt die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich der Geschossigkeit und würde die Errichtung eines Bebauungsplanes in diesem Gebiet begrüßen.

Herr Müller erläutert, dass im Rahmen der Stadtentwicklung ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden sollte, in dem sich Mehrfamilienhäuser mit verschiedenen Höhen einfügen. Perspektivisch sieht er einen Bebauungsplan oder Rahmenplan als mögliche Optionen an.

 

Frau Heimhardt sagt ergänzend, dass bei der Voranfrage nur einzelne Fragen zum Planungsrecht geklärt werden. Zudem sieht sie die Gefahr, dass ein Rahmenplan rechtlich nicht durchsetzbar ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brincker sagt Frau Heimhardt, dass bei der Innenverdichtung der Flächen zum Errichtung von Wohnungsbau mit Kompromissen gerechnet werden muss.

 

Herr Bothur kritisiert die Zubauung der Grünflächen und hinterfragt den Umfang der Voranfrage zur Vorbereitung des Bauantrages.

Frau Heimhardt antwortet hierauf, dass nach der Landesbauordnung M-V nur einzelne Fragen planungsrechtlicher Natur geklärt werden.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauvoranfrage): Voranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Rostock, Helsinkier Str. 85a, 85b, 85c; Az. 00329-22, wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage