07.06.2022 - 5.2.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Heimhardt stellt das Bauvorhaben vor. Der Ortsbeirat hat zugestimmt.

 

In der Sitzung vom 10.05.2022 wurde das Bauvorhaben aufgrund der Stellplatzproblematik verschoben und wird in dieser Sitzung erneut beraten.

 

Frau Heimhardt erklärt, dass der Bedarf an notwendigen Stellplätzen nachgewiesen werden konnten. Hierbei handelt es sich um 10 notwendige PKW-Stellplätze, von denen 6 auf dem Grundstück gesichert sind und 4 abgelöst werden sollen. Bei den Fahrradstellplätzen sind von den 39 geschaffenen 29 abzulösen. Die Ablöseverträge werden zwischen dem Tiefbauamt und dem Bauherrn geschlossen und sind bereits in Arbeit.

 

Herr Brincker erfragt, ob eine Minderung der Stellplätze von 50 Prozent zulässig ist. Herr Tiburtius erklärt, dass die Minderung lediglich bei Erschaffung von neuem Wohnraum zulässig ist.

 

Herr Bothur sieht im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahmen bereits im öffentlichen Verkehrsraum mit der Realisierung des Bauvorhabens Stellplätze verloren gehen und kritisiert, dass die Stellplatzsatzung nicht angewendet werden kann. Er ist dafür, die Ablöse abzulehnen.

 

Frau Schulz merkt an, dass es keinen Anspruch auf Ablöse von Fahrradstellplätze gibt und empfiehlt, anstelle des Wohnraums mehr Fahrradstellplätze zu schaffen oder auf Privatflächen zurückzugreifen. Das bestätigt Herr Tiburtius und verweist auf eine ggf. vorhandene Regelung in der LBauO M-V, dass die Überprüfung der Stellplätze im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren im Sinne von § 63 LBauO M-V nicht vorgesehen ist.

 

Herr Porst bittet die Verwaltung um bauordnungsrechtliche Prüfung der Stellplätze in diesem Bauvorhaben, auch zur Sicherstellung des neu geschaffenen Wohnraumes.

 

Herr Sauter schlägt vor, aus einem ehemaligen Restaurant im Umfeld der Schillerstraße einen Fahrradabstellraum zu erschaffen oder die Tiefgarage des Parkhauses beim Kurhaus zu nutzen.

 

Frau Heimhardt berichtet, dass durch Ankauf von Flächen und Sicherungsbaulast die Ablöse gerechtfertigt ist und somit satzungskonform wäre. Die Stellplätze sind kein Prüfgegenstand im § 63 LBauO M-V, da dieser bauordnungsrechtlich zu betrachten ist. In dieser Rechtsnorm wird lediglich das Planungsrecht sowie die Einhaltung der Abstandsflächen geprüft. In einem Antragsverfahren nach § 64 LBauO M-V würde keine Genehmigung vor Abschluss eines Ablösevertrages oder Baulasteintragung erfolgen. Unabhängig davon muss der Bauherr auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften achten.

Überdies nennt Frau Heimhardt die Entwicklung von Parkraumkonzepten als zukünftige Lösung.

 

Herr Mehlan schlägt vor, dass bei Stellplatzablöse Bedingungen bei Abschluss in einem solchen Vertrag reingeschrieben werden sollen.

Frau Schröder fordert den Inhaber auf, die notwendigen Stellplätze zu schaffen.

 

Herr Brincker verweist auf die Einordnung des Bauvorhabens in der Stellplatzsatzung die Minderung der Stellplätze in Höhe von 50 Prozent und fragt nach dem praktischen Ziel sowie eine Auskunft über eine mögliche Versagung von Seiten des Tiefbauamtes.

 

Herr Tiburtius antwortet, dass Ablöseanträge auch abgelehnt werden können. In diesem Fall wird mit der Stellplatzablöse einer gängigen Fachauffassung gefolgt.

 

Herr Schulz verweist auf die Stellplatzproblematik in Warnemünde und würde notfalls auf Wohnraum verzichten, wenn auch auf öffentlichen Flächen Stellplätze geschaffen werden können. Herr Tiburtius antwortet, dass öffentlich gewidmete Parkplätze nicht für eine Ablöse herangezogen werden dürfen und für die Öffentlichkeit vorgehalten werden müssen.

Weiterhin führt Herr Tiburtius aus, dass der Bauherr Stellplatznachweise erbringen muss, auch wenn eine Baulast nicht möglich ist.

 

Herr Bothur bittet um Auslotung verschiedener Möglichkeiten zur Schaffung von Parkflächen und verweist auf die Stellplatzsatzung. Er wäre dafür, notfalls den Bauantrag abzulehnen, da aus seiner Sicht der Sinn dieser Satzung infrage gestellt wird.

 

Herr Brincker bittet das Bauamt und Tiefbauamt um Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Stellplatzsatzung.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Nutzungsänderung eines Hotels in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 23 Wohnungen und 6 Stellplätzen sowie Umbau und Erweiterung des Gebäudes“ Rostock, Schillerstr. 14, Az.: 03368-20 wird erteilt.

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

10

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage