28.04.2022 - 5.2.1 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...

Beschluss:
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Wortprotokoll

- vertagt (siehe TOP 5.2) -

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
 

Die Festsetzung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 520% wird für das Jahr

2023 befristet. Für den Zeitraum ab 2024 wird der Oberbürgermeister mit einer

Prüfung der Auswirkungen sowohl der Anhebung des Hebesatzes als auch der

Novellierung der Grundsteuer auf Basis des Bundesmodell ab 2024 und alternativer

Finanzierungsmöglichkeiten für die Beiträge zum Wasser- und Bodenverband

beauftragt. Ziel ist eine Neufestsetzung des Hebesatzes auf deutlich niedrigerem

Niveau im Sinne der gesetzlich gewollten Aufkommensneutralität.