11.05.2022 - 9.1.1 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
 

Die Festsetzung der Grundsteuer B auf einen Hebesatz von 520 % wird für das Jahr 2023 befristet. Für den Zeitraum ab 2024 wird der Oberbürgermeister mit einer Prüfung der Auswirkungen sowohl der Anhebung des Hebesatzes als auch der Novellierung der Grundsteuer auf Basis des Bundesmodells ab 2024 und alternativer Finanzierungs­möglichkeiten für die Beiträge zum Wasser- und Bodenverband beauftragt.
Ziel ist eine Neufestsetzung des Hebesatzes auf deutlich niedrigerem Niveau im Sinne der gesetzlich gewollten Aufkommensneutralität.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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