10.05.2022 - 5.2.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind gegeben. Der Ortsbeirat tagt am gleichen Tag.

 

Herr Bothur macht auf das bekannte Parkplatzproblem in Warnemünde aufmerksam. Er fordert im Rahmen der Fürsorgepflicht des Bau- und Planungsausschusses die Darstellung der 4 abzulösenden Pkw-Stellplätze und 29 Fahrradstellplätze im öffentlichen Bereich unter Nennung konkreter Standorte. Er sieht die Verwaltung in der Verantwortung einen Ausgleich herzustellen.

 

Frau Schäfer erklärt, dass die Verwaltung Bauanträge im Rahmen der Gesetze prüft. Die Verantwortung in der Durchführung der Vorhaben liegt beim Antragsteller und den Architekten. Die Fürsorgepflicht bezüglich der Parkplatzproblematik obliegt nicht der Baugenehmigungsbehörde. Die Prüfung der Stellplatzsatzung oder eines Ablösevertrages erfolgt durch das Tiefbauamt. Frau Schäfer erläutert auf Nachfrage von Herrn Brincker, dass einige Bauherren bereits vor Antragstellung im Bauamt das Gespräch mit dem Tiefbauamt suchen. Die Beteiligung des Tiefbauamtes im Rahmen des Antragsverfahrens erfolgt mit oder ohne Vorabsprache durch den Bauherrn.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Porst, ob Ferienwohnnutzung geplant ist, informiert Frau Schäfer, dass eine Wohnnutzung beantragt ist. Für die Nutzung als Ferienwohnung, müsste nachträglich ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden.

 

Herr Bothur stellt nach der Diskussion den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste planmäßige Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 7. Juni 2022. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Herr Brincker schlägt vor, dass zu diesem Thema Mitarbeiter des Tiefbauamtes für die Sitzung am 7. Juni 2022 eingeladen werden und dort ihre Vorgaben erläutern, unter welchen Voraussetzungen die Zustimmung hinsichtlich der Stellplatzsatzung erteilt und wie die Stellplatzablöse bei der Umsetzung des Bauvorhabens überprüft wird.

 

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Anlagen zur Vorlage