10.05.2022 - 5.2.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor. Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Der Ortsbeirat hat zugestimmt.

 

Herr Massenthe erläutert als Vorsitzender des Ortsbeirates Gehlsdorf die Bedenken des Ortsbeirates hinsichtlich der Nutzung der insgesamt 7 Hektar großen wertvollen Fläche im Rostocker Überseehafen und deren ausschließliche Nutzung als Lagerfläche. Im Vergleich zur größentechnisch gleichen Fläche von Liebherr und deren Nutzung als Produktionsstätte befürchtet Herr Massenthe ein Verlustgeschäft für die Stadt Rostock.

Herr Schulz stimmt dem zu und erfragt überdies, ob eine Nutzung über die Autolagerung hinaus möglich ist.

 

Herrn Brincker erkundigt sich, ob sich die Fläche im Eigentum des Antragstellers befindet. Frau Schäfer geht davon aus, dass diese Fläche vom Hafen gepachtet wird.

 

Frau Schröder regt an, die Flächenplanung bei Rostock Port zu erfragen. Herr Bothur macht daraufhin das Angebot an Herrn Massenthe, dass er die Nachfragen und Bedenken des Ortsbeirates an Rostock Port weiterleitet und einen Austausch zwischen Rostock Port und Ortsbeirat Gehlsdorf empfehlen wird.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Errichtung von 2 Büro-Containeranlagen inkl. 31 PKW-Stellplätze sowie 2 Logistikflächen inkl. Leuchtmasten“ Rostock, Ost-West-Str. 6, Az.: 02592-21 wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage