10.05.2022 - 5.1.1 Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätss...

Beschluss:
Abstimmung entfallen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schröder nimmt ab 17:05 Uhr an der Sitzung teil.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit den Tagesordnungspunkten 5.1.2 und 5.1.3 beraten.

 

Herr Tiburtius stellt die Haushaltsplanung des Tiefbauamtes für den Doppelhaushalt 2022/2023 vor. Diese wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für Mobilität erstellt.

Herr Tiburtius erklärt, dass hohe Ausgaben für Investitionstätigkeiten vorgesehen sind. Im Jahr 2022 sind es rund 17,8 Mio. Euro und für 2023 beläuft sich die Summe auf ungefähr 25 Mio. Euro. Dabei geht er auch auf Teilbereiche wie Geh- und Radwege ein. Anschließend präsentiert er eine Übersicht zur investiven Untersetzung des Haushaltsplans für den Zeitraum 2022 bis 2025, die das Tiefbauamt zusammen mit dem Amt für Mobilität erarbeitet hat. Hintergrund der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Ausschreibung für Aufträge und deren Zuschlagserteilung.  Von einem Investitionsvolumen von ca. 32 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2021 wurden per 31.12.2021 etwa 15,5 Mio. Euro kassenfertig abgerechnet, weitere 11 Mio. Euro wurden bereits mit Aufträgen hinterlegt. Die restlichen Mittel haben noch keine Aufträge erfahren. Zum Abschluss resümiert Herr Tiburtius für den vergangenen Doppelhaushalt 2020/2021 unter Pandemiebedingungen eine ausgewogene Haushaltsführung.

 

Herr Bothur erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zum Radschnellweg am Dierkower Damm und erfragt die Hintergründe für die Errichtung von 3 parallelen Linien. Hierzu erläutert Herr Loba, dass die Planung seit etwa 1,5 Jahren im Gange ist und es nun zur Ausführung des in der Bürgerschaft beschlossenen Konzeptes kommen soll. Die 3 Linien ergeben sich durch unterschiedliche Tempovorschriften.

Herr Porst erkundigt sich, inwieweit die Sanierungsmittel für die Straßeninfrastruktur angemessen sind. Herr Tiburtius erläutert, dass die Mittelausstattung für Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht angemessen sind und überdies die Empfehlung der FGSV unterschreiten. Reell werden gegenwärtig etwa 1,8 Mio. Euro an Aufwendungen ausgegeben.

 

Anschließend fragt Herr Porst, warum für das Haushaltsjahr 2023 Investitionsmittel für die Baumaßnahme an der Mecklenburger Allee eingestellt wurden. Herr Tiburtius informiert, dass das Bauvorhaben Mitte des Jahres 2022 beendet wird, sich jedoch ein weiteres Vorhaben als vorgezogener Teilabschnitt zur Ortsumgehung Elmenhorst für die komplette Verbindung bis zum Ortseingang Elmenhorst anschließt. Der Hauptausschuss hat diesbezüglich eine Beschlussvorlage des Tiefbauamtes positiv beschieden. Nach Fernstraßengesetz wird die Hanse- und Universitätsstadt Rostock an den Kosten beteiligt. Dementsprechend müssen die investiven Mittel abgebildet werden.

 

Zur Verbindungsstraße Platz der Freundschaft/Erich-Schlesinger-Straße erfragt Herr Porst die Notwendigkeit der Maßnahme. Herr Tiburtius informiert über einen Bewilligungsbescheid für diese Maßnahme, die Fördermittel in Höhe von ca. 80% beschert. Die Ausschreibung erfolgt im 2. Halbjahr 2022 und der Bau soll im nächsten Jahr erfolgen. Die Maßnahme wird grundsätzlich für die Vervollständigung der stadtstrukturellen Infrastruktur in Rostock benötigt.

 

Herr Bothur fragt an, ob die aktuellen Preissteigerungen bei Aufträgen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Herr Tiburtius erklärt, dass eine Stoffpreisgleitklausel diese Mehrkosten berücksichtigt. Gleichzeitig sollen durch diese Klausel die Vertragspartner für ihre Leistung honoriert werden.

 

Herr Brincker erfragt, ob die etwa 15 Prozent an nicht getätigten Investitionsausgaben im Haushaltsjahr 2021 üblich sind bzw. wo diese sich einordnen. Herr Tiburtius erläutert, dass in den Jahren zuvor Überhänge von 20 bis 30 % üblich waren. Im Vergleich ist der Vorjahreswert ein gutes Ergebnis, auch im Hinblick auf die begrenzten Ressourcen und die dadurch länger andauernden Aufträge.

 

Frau Pittasch möchte wissen, ob die Summe von 14,3 Mio. Euro für das Werftdreieck für den Doppelhaushalt 2022/2023 bestehen bleiben und wie es an der Stelle nun weitergeht. Hierzu führt Herr Tiburtius aus, dass es einen Erschließungsvertrag mit der WIRO gibt. Bislang sind keine Verschiebungen hinsichtlich der Kostenbeteiligung bekannt. Nordwasser wird bis Ende 2023 die Kanalsanierungen für den Anschluss der Werftstraße fertigstellen, damit für die Werftstraße die Kanalarbeiten bis Ende 2024 realisiert werden kann.

 

Des Weiteren möchte Frau Pittasch eine Aussage zum Park & Ride/Mobilitätskonzept haben. Hierfür sind laut Herrn Loba zusätzliche Haushaltsmittel für 2022 i.H.v. etwa 20.000 Euro und für 2023 i.H.v. 50.000 Euro eingeplant. Die Umsetzung ist jedoch aufgrund des fehlenden Haushaltes 2022 und aufgrund von Personalmangel noch nicht weiter vorangeschritten. Frau Pittasch weist darauf hin, dass in der Beschlussvorlage zum P+R Konzept Beschlüsse und Termine gesetzt sind, die zwingend eingehalten werden müssen und bittet die Verwaltung um Klärung. Herr Loba bespricht dies erneut im Amt für Mobilität.

 

Hinsichtlich der geplanten Erhöhung der Grundsteuer, verweist Herr Brincker auf den Änderungsantrag 2022/BV/3009-03 der CDU/UFR Fraktion und bittet um Prüfung der Möglichkeit auf diese Erhöhung zu verzichten. Die aus der Erhöhung resultierende Kostensteigerung für die Vermieter wird auf die Mieter umgelegt und dadurch ist am Ende jeder betroffen. In Zeiten der stetig steigenden Lebenshaltungskosten ist dies für viele nicht zumutbar. Auf Nachfrage von Frau Schröder erläutert Frau Pittasch, dass der Bund aufgrund des BVerfG-Urteils eine neue Berechnungsstruktur bis 2024 entwickelt haben muss, auf der die Kommunen dann die Grundsteuer B erheben dürfen. Zudem soll diese aufkommensneutral gestaltet sein.

 

Herr Schulz sieht keine Notwendigkeit zur Erhöhung des aktuellen Hebesatzes bei der Grundsteuer B. Er rechnet mit einer höheren Veräußerungssumme für das Best-Western-Hotel als die eingeplanten ca. 2 Mio. Euro.

 

Die Beschlussfassung der Beschlussvorlage 2022/BV/3009 erfolgt einschließlich des Nachtrages 2022/BV/3009-02 unter TOP 5.1.2.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)