11.05.2022 - 9.3 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Lei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V vor.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).

 

Anlage:

1 Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren …

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Realisierung:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren wurde am 25.06.2022 im Städt. Anzeiger Nr. 12 öffentlich bekannt gemacht. Damit wurde der Beschluss erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage