11.05.2022 - 8.9 Daniel Peters für die CDU/UFR-Fraktio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in § 7 um folgende Regelung als Punkt 7 ergänzt werden kann:

„Steuerbefreiung wird darüber hinaus für Hunde gewährt, die im Sinne des § 12e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dem Schutz und der Hilfe von beeinträchtigen Personen dienen. Eine Steuerbefreiung ist nur zu gewähren, wenn die Ausbildung des Hundes zum Assistenzhund im Sinne der §§ 12f und 12g BGG nachgewiesen werden kann.“


Das Prüfergebnis sowie ein Verfahrensvorschlag zur Umsetzung ist der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 24.08.2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Die von der CDU/UFR-Fraktion vorgeschlagene Änderung der Hundesteuersatzung ist Bestandteil der Beschlussvorlage Nr. 2023/BV/4818, welche am 06.12.2023 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde.