28.04.2022 - 5.2 Änderung der Satzung über die Festsetzung der H...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Giese stellt die Beschlussvorlage anhand einer Präsentation vor und informiert zu den Beweggründen.

 

Herr Sens bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine zeitliche Befristung der Satzung (gem. vorliegendem Änderungsantrag) rechtlich zulässig sei.

 

Frau Reinders erfragt den Zusammenhang einer geplanten Grundsteuererhöhung mit der neuen KdU-Richtlinie. Die Verwaltung habe hierzu bereits etwas aufgearbeitet. Die Unterlagen werden im Nachgang zur Verfügung gestellt.

 

Herr Eisfeld begründet den eingebrachten Änderungsantrag. Die Grundsteuerreform solle aufkommensneutral erfolgen, dies sei nur möglich indem vernünftige Vergleichszahlen zwischen den Jahren 2022 und 2025 – ohne zwischenzeitliche Erhöhungen - vorlägen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren kontrovers über die geplanten Erhöhungen der Grundsteuer A. In diesem Zusammenhang wird auch die Zusammenstellung der angebrachten Vergleichskommunen diskutiert.

 

Der Vorsitzende bittet zu beachten, dass die Größenordnung der Kommunen und dementsprechend auch das Vorhalten von Infrastruktur eine Rolle spiele. Ein Vergleich mit ländlichen Kommunen, die einen geringeren Hebesatz haben, sei daher nicht sinnvoll. Zudem werde sich die zusätzliche Belastung der Mieter bei einer Erhöhung der Grundsteuer in vorgeschlagenem Rahmen in Grenzen halten.

 

Herr Brincker stellt den Antrag zur Vertagung der Beschlussvorlage, welcher einstimmig angenommen wird.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die beigefügte Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Hansestadt Rostock (Hebesatzsatzung) (Anlage 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Anlagen zur Vorlage