30.03.2022 - 9.13 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Han...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V vor.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) (Anlage 1).

 

Anlage:
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung … über die Erhebung von Gebühren
für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS)

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

40

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  3

 

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Realisierung:

 

Die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) wurde am 30.04.2022 im Städt. Anzeiger Nr. 8 öffentlich bekannt gemacht. Damit wurde der Beschluss erfüllt.

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Anlagen zur Vorlage