07.04.2022 - 9.1 Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätss...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Frau Stephan ist als Sachbearbeiterin für den Haushalt im Kämmereiamt tätig und referiert über den Haushaltsplanentwurf 2022/2023.

Im Haushaltsjahr 2012 beliefen sich die Gesamtschulden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf 311,6 Millionen Euro. Durch den kontinuierlichen Abbau von Kassenkrediten konnten bis zum Jahr 2019 die Schulden auf 118,1 Millionen Euro reduziert werden.

Seit dem Jahr 2019 sind Überschüsse im Ergebnis- und Finanzhaushalt angespart worden. Im Haushaltsjahr 2019 bestand ein Überschuss von 16,7 Millionen Euro im Ergebnishaushalt. Dieser stieg auf 26,3 Millionen Euro im Jahr 2020 an. 2021 war im Ergebnishaushalt ein Überschuss von 46,2 Millionen Euro vorhanden. Ab dem Jahr 2022 übersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen, wodurch mit einem Fehlbetrag von 14,2 Millionen Euro zu rechnen ist. Dieser Fehlbetrag wird sich voraussichtlich bis 2025 auf 113,9 Millionen Euro erhöhen.

Zahlreiche Ursachen sind für die Haushaltsentwicklung 2022 – 2025 im Ergebnis- und Finanzhaushalt verantwortlich. Zum einen gibt es coronabedingte Ausfallverluste der erwarteten Einzahlungen und höhere Auszahlungen für Impfzentren, Hygienemaßnahmen, Sicherheitsdienste etc. Zum anderen sind Tarifanpassungen des eigenen Personals und Dritter, die Entgelte erhalten bzw. bezuschusst werden für die prognostizierte Entwicklung verantwortlich. Die Erhöhung des Personalschlüssels im Bereich Kita/Tagespflege (KiföG Satzung) ist ein weiterer Faktor für die Erhöhung der Schulden. Außerdem sind neue Aufgabenstellungen wie bspw. die Optimierung des ÖPNV oder die Durchführung der Bundesgartenschau 2025 enorme monetäre Belastungen. In allen Bereichen fallen erhöhte Folgekosten aus Investitionen an (Abschreibungen, Mieten, Personal). Und schließlich ist der Anstieg der Mieten und Betriebskosten in Schulen, Sportstätten, Verwaltungsgebäuden usw. sehr belastend für den Haushalt.

Demzufolge wird der Überschuss aus den Vorjahren bis 2025 vollständig aufgebraucht sein.

 

 

Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl ist für ca. 51 % der Auszahlungen am Gesamthaushalt verantwortlich und die Personalkosten der Stadtverwaltung machen ca. 20 % des Gesamthaushaltes aus.

Die Investitionstätigkeit für den gesamten Stadtbereich umfasst im Jahr 2022 einen Gesamtbetrag von 139.658.000 Euro. Dieser Betrag wird bis 2023 voraussichtlich auf 187.593.000 Euro ansteigen mit Investitionen wie der BUGA in Höhe von 51,6 Millionen Euro, Wasserbaulichen Anlagen mit 38,3 Millionen Euro und 28,3 Millionen Euro für Tiefbau und Mobilität.

Die Investitionstätigkeit im Stadtteil Lütten Klein weist 2022 Auszahlungen von insgesamt 1.137.400 Euro auf. Die Anteile auf die einzelnen Bereiche teilen sich wie folgt auf: Schulverwaltung 612.400 Euro, Sport sowie Vereine und Ehrenamt 475.000 Euro und Tiefbauamt 50.000 Euro.

Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergibt sich aus § 43 Abs. 6 Kommunalverfassung MV. Im Finanzhaushalt werden sich die kurzfristigen Schulden in Höhe von114 Millionen Euro im Zeitraum von 2023 bis 2025 in langfristige Schulden umwandeln. In absehbarer Zukunft werden keine Überschüsse zur Deckung dieser Defizite im Finanzhaushalt vorhanden sein.

Laufende Haushaltsdefizite mögen sich in Zeiten einer weltweiten Gesundheitskrise übergangsweise rechtfertigen lassen, aber auf Dauer engen sie zukünftige Handlungsspielräume ein und sind daher keine strukturelle Lösung sondern ein latentes Risiko. Bei einem Verzicht auf harte Einschnitte in konsumtive oder investive Ausgaben sind Haushaltsdefizite in den nächsten Jahren jedoch unvermeidbar.

Zum Schluss wurde das Ortsbeiratsbudget vorgestellt. Insgesamt wird den Ortsbeiräten für 2022/2023 163.600 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Mittel richtet sich dabei nach der Richtlinie zum Budget der Ortsbeiräte. Für den Ortsbeirat Lütten Klein wurden im Haushaltsjahr 2022 11.500 Euro angesetzt. Das vorläufige Ergebnis beläuft sich bis jetzt auf 967 Euro. Für 2023 sind im Haushalt ebenfalls wieder 11.500 Euro angesetzt.

Herr Donner möchte in diesem Zusammenhang gern wissen, wie die Verluste in der Maritimen Industrie wie bspw. bei der MV Werften Rostock GmbH (Warnow Werft) kompensiert werden können?

Und wie soll die Bundesgartenschau 2025 finanziert werden?

Herr Sauter macht in diesem Zusammenhang auf die Auswirkungen der fehlenden Gewerbesteuereinnahmen bspw. bei der MV Werften Rostock GmbH (Warnow Werft) aufmerksam.

Frau Stephan kann zu diesen politischen Fragen keine Auskunft geben, wird aber im Fachbereich nachhaken und sich melden.

Frau Koch bedankt sich für den sehr informativen Vortrag und die ansprechende Darstellung des Ortsbeiratsbudgets und des Investitionsprogramms für den Ortsbeirat Lütten Klein.

Die Beschlussvorlage 2022/BV/3009 wurde zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

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Abstimmung:                  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

- 

 

 

 

Dagegen:

- 

 

Angenommen

 -

Enthaltungen:

  -

 

Abgelehnt

-