17.03.2022 - 4.3 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt (Rostocker Bund) erklärt seine Befangenheit zu vorliegendem Antrag.

 

Frau Wandt begründet den Antrag. Für die Arbeit der Geschäftsführungstätigkeit in den Fraktionen werde zurecht ein Hochschulabschluss erwartet. Die Mitarbeiter sollen wissenschaftliche Arbeit leisten. Zudem sei eine Anpassung der Entgeltgruppe erforderlich, um gutes Personal gewinnen und auch behalten zu können.

 

Herr Schmidt (AfD) merkt an, dass die aktuelle Vergütung absolut ausreichend sei.

 

Herr Eisfeld erläutert, dass die inhaltliche Arbeit eigentlich in den Ausschüssen und der Bürgerschaft erfolgen solle. Eine wissenschaftliche Arbeit sei nicht originäre Aufgabe der Geschäftsführungen der Fraktionen. Herr Frank ergänzt, dass hier bei ähnlichen Verantwortungsbereichen keine Ungerechtigkeit gegenüber Verwaltungsmitarbeitern entstehen dürfe.

 

Herr Walter, Leiter der Abteilung Organisation im Hauptamt, bezieht Stellung zu vorliegendem Antrag. Im April vergangenen Jahres habe es auf Antrag eine Stellenbewertungsüberprüfung einer Geschäftsführung gegeben. Hier wurden alle aktuell ausgeführten Tätigkeiten aufgenommen und entsprechend bewertet. Die Entgeltgruppe E11 habe sich dabei bestätigt. Eine Eingruppierung darf immer nur nach den entsprechend übertragenen und ausgeführten Aufgaben und Tätigkeiten, unabhängig von der vorliegenden beruflichen Qualifikation des Stelleninhabers, vorgenommen werden.

Sofern sich die Stellenbeschreibung signifikant geändert habe, könne die Abteilung Organisation erneut eine Bewertungsprüfung vornehmen. Hierfür würden ca. 2-3 Monate benötigt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren über die Bewertung der Arbeit in den Geschäftsstellen. Bürgerschaftsmitglieder und Ehrenamtler seien auf die professionelle Unterstützung durch die Geschäftsführungen angewiesen um auf Augenhöhe mit der Verwaltung agieren zu können.

 

Herr Sens bittet die Verwaltung zu prüfen, ob diese überhaupt das Bewertungsrecht der Stellen innehabe. Laut ZMV sind die Geschäftsführer*innen keine Mitarbeiter*innen der Stadt, insofern sei es fraglich, ob hier überhaupt eine Bewertung durch das Hauptamt erfolgen dürfe.

 

Herr Schmidt (AfD) stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Beschlussvorlage bis ein Ergebnis der Bewertungsprüfung vorliegt. Herr Sens hält eine Gegenrede und lässt anschließend den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

 

Mit zwei Stimmen dafür bei acht Gegenstimmen ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

 

Herr Sens stellt den ursprünglichen Antrag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Zum 01.07.2022 werden die Stellen der Geschäftsführungen der Fraktionen unter Anwendung der Entgeltordnung und der ergänzenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VkA) auf eine E 13 angehoben.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt