15.03.2022 - 5.1 Haushaltssatzungen der Hanse- und Universitätss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tempel betritt die Sitzung. Es sind nun 10 Mitglieder anwesend.

 

Herr Schulz verdeutlicht, dass ausschließlich der Stellenplan für den Personalausschuss von Bedeutung ist.

 

Herr Walter (Abteilungsleiter Organisation) ist zu diesem Punkt anwesend und macht folgende Ausführungen:

 

1. Prozess der Stellenplanaufstellung

 

 

Das Hauptamt hat im Ergebnis der Stellenplangespäche mit den Fachämtern im

2. Quartal 2021 als Mindestansatz für die Jahre 2021 bis 2023   100 Stellen   ermittelt und dem Oberbürgermeister am 01.07.2021 mitgeteilt.

 

Die Anmeldungen selbst beliefen sich auf 185 VZÄ an neuen und zu entfristenden Stellen.

 

Das Hauptamt hat am 14.10.2021 in der AG Haushaltskonsolidierung des Finanzausschusses diese Zahlen vorgestellt und begründet.

 

Der OB hat am 25.10.2021 die Gesamtzahl von 75 VZÄ für die Jahre 2022 und 2023 bestätigt und die Herren Senatoren gebeten, eigenständig und nach einem Schlüssel die Stellen zu benennen.

 

Mithin fand eine Gewichtung innerhalb der vier Senatsbereiche statt, die Ergebnisse wurden Anfang Dezember 2021 dem Hauptamt übergeben und fanden Niederschlag im Stellenplan 2022/2023.

 

Die Gewichtung der 75 VZÄ für beide Jahre erfolgte nach der Größe der Senatsbereiche, mithin

 

 gesamt:  2022 = 37   (ohne 8 OE 53 „WirsindGesundheitsamt“;

5 VZÄ OE 03)

   2023 = 25

 

 SB 1 8 VZÄ  SB 2 21 VZÄ  SB 3     21 VZÄ SB 4 12 VZÄ 

 

Insgesamt wurden in den Jahren 2021 bis 2023 - 97 - VZÄ neu eingerichtet bzw. entfristet.

 

 

2. Differenzen zwischen Stellen und VZÄ

 

Die Auffälligkeit im Stellenplan, welcher immer zum Stichtag 01.01 aus dem System genommen wird,  besteht zunehmend in den erhebliche Schwankungen zwischen

der Anzahl der Stellen und der VZÄ Anzahl.

 

Dies hängt zum einen an der hohen Anzahl der Teilzeitbeschäftigung und der Nutzung von freien Zeitanteilen aus diesen Stellen zur Schaffung neuer temporärer Stellen …

 

Im Ergebnis bleibt die VZÄ-Zahl gleich, alleinig die Stellenanzahl steigt und fällt natürlich auch nach Ablauf der temporären Nutzung der Zeitanteile zum zweiten in der Einrichtung von Dutzenden Altersteilzeitstellen zur Möglichkeit, diese Stellen in der Freiphase der Beschäftigten unverzüglich nach zu besetzen.

 

Im Ergebnis zählt das System + 1 Stelle, in der Regel ist diese aber nur mit 0,5 VZÄ gefüllt. Tritt der Beschäftigte seine Regelrente an entfällt eine Stelle – 1,0 aber nur - 0,5 VZÄ.

 

Im Ergebnis dieser Systematik ist es möglich, dass man neue Stellen in den Plan einfügt, aber die VZÄ Zahl nur leicht oder gar nicht steigt, gleiches ist mit der Stellenzahl möglich.

 

 

3. Zielstellenzahl

In Abstimmung mit der AG Haushaltssicherung wurde umgesetzt, dass die VZÄ Zahl für 2023 perspektivisch eingefroren bleiben soll (Vorbericht Seite 2).   

 

Es gibt einen Austausch dazu.

 

Frau Senli hat mehrere Fragen der Fraktion vorbereitet und verliest diese. Die Fragen werden von der Verwaltung beantwortet. Es gibt Fraktionen, die bis dato noch keinen Haushaltsklausur hatten, dies aber geplant sein und sie sich in den nächsten Tagen genauer mit dem Haushalt beschäftigen.

 

Herr Schulz bittet um Abstimmung der Vorlage.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung (Band I Nr. 1) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2022/2023 wird mit Haushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen (Band I – III, V – VII).

2. Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2025 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Band I Nr. 9).

3. Die Haushaltssatzungen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2022/2023 werden mit Haushaltsplänen und Anlagen beschlossen (Band IV).

 

(Anlagen)

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

10

 

Abgelehnt