17.02.2022 - 6.1 Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Fr. Dr. Stephan, Leiterin der Abteilung Finanzen und Berichtswesen im Schulverwaltungsamt, erläutert das Zustandekommen der Beschlussvorlage und beantwortet konkrete Nachfragen zum Verfahren des Schullastenausgleichs. Aufgrund hohen Personalausfalles sei eine fristgemäße Bearbeitung des Schullastenausgleichs in der Vergangenheit nicht möglich gewesen. Durch personelle Verstärkung des Bereiches werde nun daran gearbeitet den Abarbeitungsstau zügig nachzuholen.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt eine überplanmäßige Aufwendung im TH 40 im Ergebnishaushalt 2021 zur Zahlung des Schullastenausgleichs in Höhe von 2.112.500 Euro im Produktkonto 21801.52559010 „Kostenerstattung an den sonstigen privaten Bereich - Schulkostenbeiträge an freie Schulträger“.

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt in Höhe von 630.000 Euro aus dem Produktkonto 24101.52410000 „Schülerbeförderungskosten“, 197.000 Euro aus dem Produktkonto 24101.44242000 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land“, 969.000 Euro aus dem Produktkonto 21119.52531000 „Kostenerstattungen an Sondervermögen Eigenbetriebe“, 30.000 Euro aus dem Produktkonto 21706.56380000 „Transportkosten“, 29.600 Euro aus dem Produktkonto 23104.56380000 „Transportkosten“, 61.400 Euro aus dem Produktkonto 42401.52360050 „Anschaffung und Unterhaltung von Sportgeräten“ und 195.500 Euro aus dem Produktkonto 20101.52440010 „Anschaffung von med. Bedarf (Corona)“ innerhalb des TH 40.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt