18.11.2021 - 5.1 Sachstand zur "UNDINE"

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Wortprotokoll

Frau Kranig beantragt das Rederecht für Prof. Dr. Methling.

 

Das Rederecht wird von den Ausschussmitgliedern erteilt.

 

Herr Prof. Dr. Methling führt aus, dass sich eine Initiativgruppe sehr dafür einsetzte, den Schiffskörper der „UNDINE“ komplett zu erhalten und als Denkmal für die Zukunft zu bewahren. Unterstützung erfahre man dabei auch vom Landesamt für Denkmalpflege. Man plädiere für die Umsetzung der Variante 3.1, die nur um 36.000TEUR teurer sei, als die beschlossene Variante 4. Man respektiere den Beschluss der Bürgerschaft als Basisbeschluss. Die Initiative gehe aber davon aus, dass man über Spenden und Spendenleistungen die Differenzsumme von 36.000 EUR aufbringen könne und der Erhalt der „UNDINE“ unter Einsatz der bisher geplanten 58.000 EUR kostenneutral für die Stadt möglich sein könne. Er gehe davon aus, dass finanzielle Gründe die Bürgerschaft zum Beschluss von Variante 4 bewegt hätten. Er bitte um etwas Geduld bei der Einholung von Leistungsverpflichtungen, es bestände kein Grund zur Eile, da die Haushaltsmittel der Stadt übertragbar seien. Außerdem würde sich die Initiativgruppe über eine Antwort der Bürgerschaft und des Oberbürgermeisters zu ihrem Angebot freuen.

 

Herr Werner informiert, dass zwischenzeitlich zwei Schreiben vom Landesamt für Denkmalpflege bei der Stadt eingegangen seien und übergibt den Ausschussmitgliedern Kopien. Dass Landesamt habe mit den Schreiben seine ursprüngliche Zustimmung aus dem Jahr 2012 zur Verschrottung revidiert und dabei auf die damaligen Umstände verwiesen. Der Hansestadt Rostock als jetzigem Eigner sei die Umsetzung der Variante 3.1 zuzumuten, zumal die Mehrkosten über Spenden aufgebracht werden sollen. Der zeitliche Rahmen habe sich auch geändert. Nach Aussage des Finanzbereiches sei das Geld bis zum 31.12.2021 verfügbar und könne nur übertagen werden, wenn eine konkrete Auftragslage vorliege. Deshalb prüfe man jetzt, welche Teilaufträge für beide Varianten deckungsgleich vergeben werden können (Z.B. Anlandnahme).

 

Frau Schulz führt aus, dass sie nicht aus finanziellen Gründen für die Variante 4 gestimmt habe. Es sei an der Zeit, das Kapitel zu beenden und mit einem Teil der „UNDINE“ an das Kapitel der Industriegeschichte zu erinnern. Herr Hasse vom Maritimen Rat habe mehrmals im Kulturausschuss zum Erhalt der „UNDINE“ gesprochen. Das Einwerben von Spenden sei ihm aber nie möglich gewesen.

 

Auch Herr Lüth verweist darauf, dass man die Thematik intensiv diskutiert habe und der Beschluss jetzt umgesetzt werden müsse. Berücksichtigen müsse man auch die 5.000 EUR, die jährlich für die Einlagerung des Schiffes aufzubringen seien und die im Kulturetat besser aufgehoben wären.

 

Frau Knitter äußert, dass es in der Diskussion nicht um die 36.000 EUR ging. Mit der Variante 4 werde ein aussagekräftiger Teil des Schiffsrumpfes in absehbarer Zeit mit entsprechender Vermittlung an die Geschichte erinnern. Man müsse überlegen, wie man jetzt mit der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege umgehe, ob man den Beschluss überhaupt umsetzen könne.

 

Frau Kranig bekräftigt, dass die Spendeneinwerbung seit 20 Jahren nicht funktioniert habe. Unklar seien ihr die juristischen Folgen des Schreibens vom Landesamt für Denkmalpflege, was bedeute die Formulierung „kann nicht befürwortet werden“.

 

Herr Dr. Prophet verweist auf die zwei neuen Aspekte, die Briefe vom Landesamt und die möglichen Überschneidungen bei Leistungsbeauftragungen. Er empfehle, den Faden nochmal aufzunehmen und im Gespräch zu bleiben.

 

Herr Prof. Dr. Methling führt aus, er wisse nichts von den jahrelangen Vorbemühungen um Spenden. Eine Zwischenlagerung sei beim Standortvorschlag Helling nicht angedacht. Er appelliere an alle, sich für den Erhalt des Denkmals einzusetzen.

 

Herr Werner äußert, dass das Amt für Kultur und Denkmalpflege in einer Zwickmühle sei, da man einerseits den Beschluss der Bürgerschaft umsetzen müsse, andererseits als untere Denkmalschutzbehörde für den Erhalt des Schiffes eintreten müsse.

Das Amt habe Herrn Hallier mit Planungsleistungen beauftragt. Dabei seien möglichst viele Schnittmengen von Variante 3.1 und 4 zu berücksichtigen, um dann Angebote einzuholen zu können. Erste Schritte müssten bald passieren, man könne nicht noch ein Jahr warten. Die Voraussetzungen für eine Anlandholung müssen geschaffen werden, egal ob der Rumpf im Ganzen oder nur ein Teil davon erhalten bleibt.

 

Abschließend beauftragen die Ausschussmitglieder die Verwaltung ein Schreiben an die Landesbehörde bzw. an die Leitung des zuständigen Ministeriums zu verfassen.  Das Landesamt für Denkmalpflege solle darin aufgefordert werden, alle Möglichkeiten für eine Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zu prüfen. Parallel dazu könne sich die Initiativgruppe um den Erhalt des kompletten Rumpfes bemühen.