02.11.2021 - 5.2.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor. Der Ortsbeirat hat diesem zugestimmt.

 

Herr Schwarzbach vom Ortsbeirat Reutershagen bestätigt die Zustimmung seitens des Ortsbeirates, teilt aber zugleich deren Kritik zu der dichten Bebauung mit. Im Ergebnis der hohen Anzahl an geplanten Wohneinheiten stehen eine hohe Grundflächen- und Geschossflächenzahl und die Notwendigkeit vieler Stellplätze, die in Richtung Kita errichtet werden sollen. Statt ursprünglich geplanter 34-37 Wohneinheiten entstehen nun etwa 60 Wohneinheiten. Der Ortsbeirat regt an diese zu minimieren.

 

Frau Schäfer erklärt, dass das Bauvorhaben nach den rechtlichen Rahmenbedingungen beurteilt werden muss, gleichwohl die Wünsche und Anregungen des Ortsbeirates zur Kenntnis genommen werden. Überdies hat das Fachamt, das Amt für Umwelt- und Klimaschutz, dem Vorhaben zugestimmt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Brincker nach der Ausnutzung des Grundstückes, informiert Frau Schäfer über die Zulässigkeit dieser.

 

Herr Bothur fragt, warum für dieses Gebiet kein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Dieses wäre seiner Ansicht nach notwendig gewesen.  Weiter schließt er sich der Kritik über die hohe Intensität der Bebauung an und erklärt, dass diese in den benachbarten Bebauungsplangebieten nicht gegeben ist.

Herr Müller erläutert, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Frage der Notwendigkeit eines solchen ist und ein Planungserfordernis u. a. in der Art der Nutzung oder der Erschließung liegen könnte. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nach Einschätzung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in diesem Gebiet nicht erforderlich. Es handelt sich hier um ein Vorhaben nach § 34 BauGB. Das Einfügen eines Projektes in die Umgebung liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn, gleichwohl die Prüfung dessen bei der Verwaltung liegt. Im Ergebnis fügt sich die höhere Dichte in die Umgebung ein, das Vorhaben ist demnach genehmigungsfähig und zulässig.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 60 WE, Rostock, Krischanweg 6a; Az. 02293-21, wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage