29.09.2021 - 9.5 Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

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Beschluss:

 

1.  Für das Gebiet, begrenzt:

 

    im Süden:            durch die Bundesautobahn A19,

    im Westen:               durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),

    im Norden und Osten:  durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen


    soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.16.SO.197 Sondergebiet „Küstenmühle“
    gemäß §2 BauGB und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
 

    Planungsziele des Bebauungsplans sind:

 

    -    Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes, um die Nutzungen Gastronomie,
 

    -    Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf
          zu kombinieren.


 

2.  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Anlage1),
dem Entwurf      der Begründung dazu (Anlage 2) und dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung (Anlage 3), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß  § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:

1 Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und
  Textteil (Teil B),
2 Entwurf der Begründung mit Umweltbericht,

3 Abwägungsergebnis

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

40

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 4

 

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Realisierung:

 

Mit Bekanntmachung vom 01.11.2021 bis 10.12.2021 erfüllt.

 

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Anlagen zur Vorlage