09.09.2021 - 7.1 Sachstand zur Zweckentfremdung von Wohnraum (Ba...

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Wortprotokoll

Frau Gründel stellt kurz das Zweckentfremdungsgesetz M-V, die Personal- und Sachkosten, die entstehen, wenn die Stadt Gebrauch von diesem Gesetz macht (aktuell wird nur die Handlungsoption eingeräumt) sowie den Stand zu Ferienwohnungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vor.

 

Herr Porst erkundigt sich, ob durch das Gesetz eine Lösung für die Situation in Diedrichshagen denkbar ist. Frau Gründel antwortet, dass das Gesetz dazu dient die Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu versorgen. Aufgrund des Preisniveaus ist dies in Diedrichshagen und Markgrafenheide nur schwer zu realisieren. In der Statistik besteht zunächst die Möglichkeit Diedrichshagen aus dem Stadtbereich Warnemünde herauszulösen. Herr Engelmann ergänzt, dass es dabei auch immer um das Verhältnis von Gäste- zu Bevölkerungszahl bzw. deren Wohneinheiten geht.

 

Frau Krönert schlägt vor, die Entwicklung der Zweckentfremdung zunächst du beobachten. Das entsprechende Personal und die dazugehörige technische Lösung könnten zu einem späteren Zeitpunkt, in Abhängigkeit von der Entwicklung, eingerichtet werden.

 

Frau Gründel weist darauf hin, dass es bei der Zweckentfremdung nicht nur um Ferienwohnungen geht und dass zusätzlicher Wohnungsbau auch eine Maßnahme zur Wohnraumversorgung der Bevölkerung sein kann.

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