18.08.2021 - 10.6 Festlegung der Gebietsgrenzen für das Fördergeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Grenzen des Fördergebiets Dierkow werden gemäß § 171b (1) BauGB
– „Stadtumbau Ost“/„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
entsprechend der beigefügten Anlage festgelegt.

 

Anlage:

Fördergebietsgrenzen Dierkow gem. § 171b (1) BauGB

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Realisierung:

 

Der Beschluss musste aus formellen Gründen neu gefasst werden. Die Übergabe an das Ministerium ist erfolgt, damit ist der Beschluss erfüllt.
 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage