10.08.2021 - 5.1.4 Festlegung der Gebietsgrenzen für das Fördergeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Grenzen des Fördergebiets Toitenwinkel werden gemäß § 171b (1) BauGB – „Stadtumbau Ost“/„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entsprechend der beigefügten Anlage festgelegt.

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage