03.06.2021 - 4.1.1 Julia Kristin Pittasch (FDP) und Christoph Eisf...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Januar 2022 eine überarbeitete und an die Novellierung des KiFöG vom September 2019 angepasste Fassung der KiFöG-Satzung vorzulegen. 
  2. Im Rahmen dessen soll der Oberbürgermeister sich dafür einsetzen, dass ein landesweit einheitlicher verbesserter Personalschlüssel vereinbart wird und ansonsten Vereinbarungen mit dem Land zur Sicherung der Finanzierung eines verbesserten Personalschlüssels treffen. Maßgabe hierfür ist die Anwendung der gesetzlich vereinbarten Quote bei der Finanzierung durch das Land M-V in Höhe von 54,5 Prozent auch für einen verbesserten Personalschlüssel. Dabei sollen folgende Änderungen des jetzigen § 6 (2) berücksichtigt und in die Neufassung der Satzung übernommen werden:

„(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet bis zum Abschluss eines landesweit verbindlichen Personalschlüsseln, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, ab 01.01.2023 folgender Personalschlüssel:

 

Betreuungsform                      Personalschlüssel 

 

Krippe: 

Ganztagsbetreuung                  1,50 Vollzeitstellen je 6 Kinder

Teilzeitbetreuung                     0,90 Vollzeitstellen je 6 Kinder

Halbtagsbetreuung                  0,60 Vollzeitstellen je 6 Kinder

 

Kindergarten: 

Ganztagsbetreuung                  1,80 Vollzeitstellen je 18 Kinder

Teilzeitbetreuung                     1,08 Vollzeitstellen je 18 Kinder

Halbtagsbetreuung                   0,72 Vollzeitstellen je 18 Kinder

 

Hort: 

Ganztagsbetreuung                  0,90 Vollzeitstellen je 22 Kinder

Halbtagsbetreuung                  0,56 Vollzeitstellen je 22 Kinder“

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

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