25.05.2021 - 6.1 Vorhaben nach § 63 LBauO M-V Vereinfachtes Baug...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag für den Neubau eines Wohnhauses ist bereits im August 2019 schon einmal vorgestellt worden. Der Bauausschuss hatte die Pläne abgelehnt, weil ein Neubau in der vorgestellten Form laut B-Plan ausgeschlossen ist.

Der Bauausschuss befasste sich mit den neu vorgelegten Plänen. Er findet das Projekt gut aber ein Neubau ist nach Meinung des Bauausschusses laut B-Plan immer noch nicht möglich. Die bauliche Ausführung soll sich an den umstehenden Gebäuden ausrichten.

Herr Schiemann erläuterte, dass im B-Plan Kleinsiedlungsgebiete und Neubaugebiete vorgesehen sind. Der Neubau ist im Kleinsiedlungsgebiet geplant und dies ist laut Baunutzungsverordnung nicht zulässig. Damit ist der Bau des Kinderheimes in der geplanten Größe nicht möglich.

Herr von Maltzan gibt zu bedenken, dass für einen bestimmten Betreuungsschlüssel eine gewisse Größe erforderlich ist.

Frau Wand äußert, dass der Bedarf an solchen sozialen Einrichtungen in Rostock hoch ist. Durch die Corona-Zeit ist der Bedarf noch gestiegen. Der Betreuungsschlüssel ist nach dem SGB geregelt.

Herr Massenthe verliest die Stellungnahme des Bauamtes mit dem die Bedenken ausgeräumt wurden.

Herr Massenthe betont, dass die Kinder das gesellschaftlich höchstes Gut sind und der Ortsbeirat deshalb solche Projekte immer gern positiv unterstützen möchte.

Herr Massenthe bittet den Beirat zur Abstimmung:

 

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Beschluss:

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Herr Richter bedankt sich beim OBR.

Die Einrichtung soll 2 Gruppen beherbergen. Die zu betreuenden Kinder werden temporär aus den Familien genommen. Mit der unmittelbaren Nachbarschaft wurde bisher ein sehr guter Kontakt gepflegt und dies ist auch weiterhin beabsichtigt.