09.12.2020 - 11 Information des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1. Werbe- und/oder Gestaltungssatzung:

Das Ortsamt informiert über den aktuellen Sachstand der Werbe- und/oder Gestaltungssatzung.

 

Am 24.11.2020 fand ein Abstimmungstermin zur Werbesatzung (Inhalt: Regulierung von großflächigen Werbeflächen) mit den Verantwortlichen aus dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, dem Bereich Stadtmarketing, dem Amt für Mobilität, und dem Ortsamt statt. Bei diesem hier zur Rede stehenden Termin handelte es sich um einen internen Termin, in welchem Projektstrukturen, Verantwortlichkeiten, Terminkette etc. abgestimmt wurden. Ein konkreter Maßnahmenplan konnte leider (noch) nicht erarbeitet werden. Es ist zunächst versucht worden, eine Struktur hinsichtlich der Vielzahl an Themenbereichen zu erarbeiten. Wenn diese Struktur finalisiert worden ist, wird sodann im nächsten Schritt eine Prioritätenliste zu erstellen sein. Die Thematik gestaltet sich derzeit sehr schwierig, weil u.a. und zwingend an erster Stelle eine Einigung mit diversen vertraglich gebundenen Stadtwerbepartner zu erzielen ist, die sich zwingend auf neue Satzungen, Richtlinien o.ä. auswirken werden.

Der Ortsbeirat wird über die weiteren Entwicklungen informiert. Gleiches gilt für die rechtzeitige Einbindung in Planungs- und Abstimmungsprozesse. 

 

Herr Herzog äußert sein Unverständnis darüber, wie lange bereits über diesen Prozess beraten wird und fordert schnellstmöglich die Herbeiführung einer Beschlussfassung ein. 

 

  1. Gestaltung ehem. „Grand Café“ – Universitätsplatz

Der Ortsbeirat weist im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Planungen in der

OZ zur Neugestaltung des vorstehenden Objektes auf die Beteiligung in die Gestaltung – insbesondere hinsichtlich der Außenflächen – hin.

 

Die Verantwortlichen aus dem Bauamt und dem Amt für Mobilität sind entsprechend informiert worden. Aktuell liegen noch keine konkreten Anträge für die Gestaltung des Terrassenbereiches vor. Eine Einbindung des Ortsbeirates über das Ortsamt erfolgt auf jeden Fall.

 

Herr Herzog schlägt vor, dass die Terrassenfläche durch umliegende Gewerbetreibende genutzt werden können. Hierbei handelt es sich um einen hochwertigen und hochfrequentierten Bereich, der insbesondere in den Sommermonaten entsprechend angeboten und genutzt werden solle. 

Frau Nerger führt hierzu aus, dass dies nicht möglich ist. Ein Anspruch auf Nutzung einer Sondernutzungsfläche ist u.a. an die unmittelbare Nähe zu einem rückwärtigen Bereich gebunden (= sog. „Stätte der Leistung“). Eine Prüfung erfolgt durch den zuständigen Fachbereich. Eine Prüfung erfolgt auf Grundlage eines hinreichend konkreten Antrages. Es ist zudem davon auszugehen, dass der zukünftige Betreiber die Fläche grundsätzlich für den Eigenbedarf diese Fläche in Anspruch nehmen wird (z.B. Umgestaltungsarbeiten, Baumaterial etc.). 

Herr Herzog bittet das Ortsamt bzw. den zuständigen Fachbereich um Prüfung, in wie weit die – bedingt durch die langfristigen Umbauarbeiten - nicht genutzte Terrassenfläche anliegenden Gewerbetreibenden als Sondernutzungsfläche z.B. für gastronomische Terrassenflächen zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

  1. Anfrage eines Anwohners vom 25.11.2020:

Die Haus- und Eigentümergemeinschaft „Blücherstraße 77/77a“ hat zur Kenntnis genommen, dass offensichtlich eine Bebauung des unmittelbar rückwärtigen Nachbargrundstückes (angrenzend an die 2. St.-Jürgen-Straße) geplant bzw. angestrebt wird. So wurde zwischenzeitlich auf diversen Immobilienportalen sowohl die Fläche als Baugrundstück als auch der Projektentwurf eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumswohnungen angeboten. Hierdurch entsteht ein hohes Maß an Verunsicherung bei den Eigentümern der o.g. Hausgemeinschaft, welche die Immobilien größtenteils selbst als Wohnungen nutzen.

Das Ortsamt beabsichtigt, die eMail an die zuständigen Fachbereiche weiterzuleiten. Auf Nachfrage der Ortsamtsleiterin bittet Herr Herzog um Weiterleitung der eMail. Er prüft, in wie weit eine Beteiligung  des Ortsbeirates im Hinblick auf die allgemein bedeutsame Beteiligung der Öffentlichkeit erkennbar ist, um das Anliegen der Eigentümergemeinschaft seitens des Ortsbeirates zu unterstützen.

 

  1. Briefkasten auf der Holzhalbinsel

Am 11.11.2020 hat das Ortsamt eine eMail erhalten mit der Bitte, in wie weit die Möglichkeit bestünde, auf der Holzhalbinsel oder in den angrenzenden Straßen (Gerberbruch, Lohmühlengraben usw.) der Warnow Straße einen Briefkasten aufzustellen. Für viele in dieser Gegend wohnenden älteren Bürger ist der Weg zum Briefkasten am Neuen Markt beschwerlich.

 

Der Ortsbeirat informierte darüber, dass es bereits mehrere Anträge hierzu gab. Eine Aufstellung eines Briefkastens auf der Holzhalbinsel stellt seitens der Post derzeit keine Notwendigkeit dar. Seitens der Post wird auf einen Briefkasten in der Grubenstraße verwiesen.

 

Sondernutzungen:

 

PRO EVENT plant für das Jahr 2021 planen wir, immer aus heutiger Sicht und vorbehaltlich aller Genehmigungen, diese Laufveranstaltungen wie folgt:

 

16.05.   29. Rostocker Citylauf Start und Ziel Neuer Markt mit Laufrunde wie 2019

16.06.   12. Rostocker Firmenlauf Start und Ziel Stadthafen/ Haedgehalbinsel,

             Laufstrecke wie 2019

03.10.    6. ROSTOCK 10 Start und Ziel im Leichtathletikstadion Rostock, Strecke

             wie  2019

 

Die hierzu notwendigen Anträge werden ab Januar 2021 zugehen.