21.10.2020 - 8.7 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Nov 19, 2021
- Datum:
- Mi., 21.10.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Oberbürgermeister nimmt dahingehend Stellung, dass es seiner Kenntnis nach auch für das Land selbstverständlich ist, dass die Hanse- und Universitätsstadt bei der Planung und Gesamtaufgabenstellung beteiligt ist.
Die Präsidentin informiert, dass die Abstimmung der Änderungsanträge in folgender Reihenfolge erfolgen soll:
1. Nr. 2020/AN/1406-01 (ÄA),
2. Nr. 2020/AN/1406-02 (ÄA).
Aufgrund eines Einspruches von Frau Niemeyer und eines Antrages von Frau Dr. Bachmann erfolgt die Abstimmung in folgender Reihenfolge:
1. Nr. 2020/AN/1406-02 (ÄA),
2. Nr. 2020/AN/1406-01 (ÄA).
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, dafür Sorge zu tragen, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Erarbeitung der Aufgabenstellung für den Wettbewerb zum Bau des Archäologischen Landesmuseums eingebunden wird.
2. Der Entwurf der Aufgabenstellung ist der Bürgerschaft zwecks Meinungsäußerung zu übergeben.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1406-02 (ÄA) (s. TOP 8.7.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2020/AN/1406:
1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock in die Erarbeitung der Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb zum Bau des Archäologischen Landesmuseums (Auslobungstext) eingebunden wird.
2. Der Entwurf der Aufgabenstellung (Auslobungstext) des Landes MV, als Partner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ist der Bürgerschaft zur empfehlenden Stellungnahme vorzulegen.
3. Des Weiteren ist Folgendes umzusetzen:
- Das Land M-V hat die Fachämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bei der Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge angemessen zu berücksichtigen.
- Das Land M-V hat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die stimmberechtigte Teilnahme an einer Sachpreisjury sowie einem Fachpreisgericht des Wettbewerbs zuzusichern, wobei die Besetzung seitens der Kommune durch den Hauptausschuss zu beschließen ist.
- Die mit der Vorprüfung befassten Fachämter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollen als Sachverständige an der Preisgerichtssitzung beteiligt werden.
- Die öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse hat in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu erfolgen.