08.10.2020 - 6.2 Überplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage bestätigt Frau Kamke, Leiterin des Kämmereiamtes, dass sich die eingesetzten Mittel aus der Deckungsquelle „Werftbecken“ auf den Eigenanteil und nicht auf die geförderten Anteile beziehen.

 

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski ergänzt, dass die Verwaltung in den kommenden Monaten eine ausführliche Information zu den weiteren Entwicklungen des Werftbeckens und die Auswirkungen auf die Investitionen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorbereiten werde.

 

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft erteilt die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2020 für die Maßnahme 6654802201500201 Sportboothafen Warnemünde
– BgA in Höhe von 500.000,00 EUR.
 

Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654802201500201 Sportboothafen Warnemünde in Höhe von 500.000,00 EUR Konto 78532000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 54802 Maritime Wirtschaft und Hafenbau BgA Maßnahme 6654802201200101 Neugestaltung Werftbecken BgA- Bereich in Höhe von 500.000,00 EUR Konto 78532001.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt