17.06.2020 - 8.4 Uwe Flachsmeyer (für Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GR...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 17.06.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
1. Ergänzend zu den am 15. Mai 2020 bekannt gegebenen Erleichterungen für eine Ausweitung der Außengastronomie sollen auch Parkplatzflächen im Umfeld gastronomischer Einrichtungen temporär für Außengastronomie genutzt werden können.
Möglichkeiten bestehen hierfür unter anderem in der KTV (z. B. Barnstorfer Weg,
Am Brink, Waldemarstraße, Fritz-Reuter-Str.), am Stadthafen, in der Östlichen Altstadt
(z. B. Altschmiedestr., Molkenstr.) oder in Warnemünde (z. B. Kirchenplatz, Mühlenstr.).
2. Geprüft werden soll außerdem, einzelne Straßen mit intensiver Außengastronomie temporär für die Durchfahrt mit motorisierten Fahrzeugen zu sperren (z. B. Barnstorfer Weg).
3. Die Ausweitung der Sondernutzung darf zu keinen erheblichen Einschränkungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führen.
Beschluss Nr. 2020/AN/1009:
1. Ergänzend zu den am 15. Mai 2020 bekannt gegebenen Erleichterungen für eine Ausweitung der Außengastronomie sollen auch Parkplatzflächen im Umfeld gastronomischer Einrichtungen temporär für Außengastronomie genutzt werden können.
Möglichkeiten bestehen hierfür unter anderem in der KTV (z. B. Barnstorfer Weg,
Am Brink, Waldemarstraße, Fritz-Reuter-Str.), am Stadthafen, in der Östlichen Altstadt
(z. B. Altschmiedestr., Molkenstr.) oder in Warnemünde (z. B. Kirchenplatz, Mühlenstr.).
2. Geprüft werden soll außerdem, einzelne Straßen mit intensiver Außengastronomie temporär für die Durchfahrt mit motorisierten Fahrzeugen zu sperren (z. B. Barnstorfer Weg).
3. Die Ausweitung der Sondernutzung darf zu keinen erheblichen Einschränkungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führen.
4. Die Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, für die Dauer der Hauptsaison, Flächen für die Außengastronomie zu finden.