18.06.2020 - 8 Werbeanlage Nobelstraße

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Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert, weshalb die Verwaltung nicht zuständig ist. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wäre nur zuständig bzw. zu beteiligen, wenn die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Grundstückseigentümer wäre oder es einen B-Plan geben würde. Dies ist beides zu verneinen und somit liegt weiterhin die Zuständigkeit bei der unteren Baubehörde des Landkreises Rostock, da dieser die Baugenehmigung der Videowand erteilt hat.

 

Ein Anwohner gibt seine Enttäuschung kund. Der Ortsbeirat empfiehlt den Bürgern sich an den Bürgerbeauftragten, Herrn Crone, zu wenden oder privatrechtlich zu klagen.

 

Der OBR bittet das Amt für Umwelt- und Klimaschutz zu prüfen, inwieweit eine Messung der Lichtemissionen aufgrund der Helligkeit der Videowand durchgeführt werden kann.